Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einstellung im öffentlichen Dienst mit gesundheitlichen Problemen
pavian:
Hi
Ich habe eine schriftliches Angebot für eine Stelle im öffentlichen Dienst erhalten. Ich habe einen Bachelor in Wiwi und würde in Gehaltsgruppe 9B eingeordnet werden.
Eigentlich hört sich alles super an. Es wäre mein Traumjob und konnte mich im Bewerbungsprozess gegen viele Konkurrenten durchsetzen.
Aber jetzt kommt das große aber und Problem. Die Zusage setzt u.a. voraus, dass zuvor von einem Amtsarzt durchleuchtet werde. Ich bin in einer Psychotherapie (die ich bis zum Einstellungstermin beenden würde und auch ein positives Gutachten bekommen würde). An und für sich nichts wildes, bin eher hingegangen um meine Persönlichkeit zu stärken. Habe keine Depression, sondern kleinere Anpassungsschwierigkeiten und habe deswegen auch nie Probleme gehabt zu arbeiten. Zweitens habe ich einen schwachen Tinnitus , auch hier beeinträchtigt mich das Piepsen nicht im Alltag (der ist nicht psychisch entstanden sondern durch einen lauten Knall).
Habe auch in Zukunft überhaupt kein Interesse verbeamtet zu werden. Trotzdem frage ich ich, ob der Amtsarzt mir den Job verwehren könnte, obwohl der im Angestelltenverhältnis ausgeübt wird? Habt ihr Erfahrungen?
Andere Frage wäre, was würde im schlimmsten Fall passieren, wenn ich lüge?
WasDennNun:
--- Zitat von: pavian am 31.01.2020 10:14 ---Habe auch in Zukunft überhaupt kein Interesse verbeamtet zu werden. Trotzdem frage ich ich, ob der Amtsarzt mir den Job verwehren könnte, obwohl der im Angestelltenverhältnis ausgeübt wird? Habt ihr Erfahrungen?
--- End quote ---
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du wegen der von dir geschilderten Dinge nicht eingestellt werden wirst.
--- Zitat ---Andere Frage wäre, was würde im schlimmsten Fall passieren, wenn ich lüge?
--- End quote ---
Das könnte eher als Bumerang dir Problem bereiten.
Skedee Wedee:
--- Zitat von: pavian am 31.01.2020 10:14 ---Hi
Ich habe eine schriftliches Angebot für eine Stelle im öffentlichen Dienst erhalten. Ich habe einen Bachelor in Wiwi und würde in Gehaltsgruppe 9B eingeordnet werden.
Eigentlich hört sich alles super an. Es wäre mein Traumjob und konnte mich im Bewerbungsprozess gegen viele Konkurrenten durchsetzen.
Aber jetzt kommt das große aber und Problem. Die Zusage setzt u.a. voraus, dass zuvor von einem Amtsarzt durchleuchtet werde. Ich bin in einer Psychotherapie (die ich bis zum Einstellungstermin beenden würde und auch ein positives Gutachten bekommen würde). An und für sich nichts wildes, bin eher hingegangen um meine Persönlichkeit zu stärken. Habe keine Depression, sondern kleinere Anpassungsschwierigkeiten und habe deswegen auch nie Probleme gehabt zu arbeiten. Zweitens habe ich einen schwachen Tinnitus , auch hier beeinträchtigt mich das Piepsen nicht im Alltag (der ist nicht psychisch entstanden sondern durch einen lauten Knall).
Habe auch in Zukunft überhaupt kein Interesse verbeamtet zu werden. Trotzdem frage ich ich, ob der Amtsarzt mir den Job verwehren könnte, obwohl der im Angestelltenverhältnis ausgeübt wird? Habt ihr Erfahrungen?
Andere Frage wäre, was würde im schlimmsten Fall passieren, wenn ich lüge?
--- End quote ---
Zu Einstellungsuntersuchung entsprechende Unterlagen vom aktuell behandelnden Psychotherapeuten mitnehmen. Es kann sein, dass der Amtsarzt ein weiteres Gutachten von einem Facharzt anfordert. Gründe für einen sofortigen Ausschluss für eine Einstellung sind jedoch nicht zu erkennen.
Falschangaben in den Bewerbungsunterlagen oder bei der Einstellungsuntersuchung sowie eine unehrliche Lebenslaufkosmetik können zur fristlosen Kündigung wegen arglistiger Täuschung führen – auch noch Jahre nach der Probezeit.
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: Skedee Wedee am 31.01.2020 10:29 ---Falschangaben in den Bewerbungsunterlagen oder bei der Einstellungsuntersuchung sowie eine unehrliche Lebenslaufkosmetik können zur fristlosen Kündigung wegen arglistiger Täuschung führen – auch noch Jahre nach der Probezeit.
--- End quote ---
Man ist allerdings nicht verpflichtet, in der Bewerbung Behinderungen oder Krankheiten anzugeben, die keinen negativen Einfluss auf die Arbeit haben. Sind es offensichtliche Behinderungen oder Krankheiten, sollte man sie allerdings vielleicht von Anfang an offen erwähnen, wenn nicht schon beim Vorstellungsgespräch kommt es spätestens in der Probezeit ja doch raus.
Währen der Untersuchung solltest du aber auf jeden Fall in vollem Maße ehrlich sein. Soweit ich das mitbekommen habe, bescheinigt er ohnehin nur, ob du arbeitsfähig bist und dass dies auch auf absehbare Zeit so sein wird, ohne die Details an deinen neuen AG weiterzugeben.
Mit Amtsärzten habe ich keine Erfahrung, eine Einstellungsuntersuchung gab es bei mir nicht. Allerdings habe ich von Anfang an keinen Hehl aus meiner Schwerbehinderung gemacht (man merkt und man sieht sie halt, sobald man mir gegenübersteht).
RsQ:
Mal ganz allgemein: Wie viel "Macht" hat denn die Entscheidung des Amtsarztes? D.h. wie sehr kann einem ein vgl.weise kleiner gesundheitlicher Faktor (nehmen wir als Beispiel leichten Bluthochdruck) noch den (Traum-)Job verhageln?
Welchen Spielraum hat der AA? Kann er auch etwas a la "Sie haben dieses und jenes. Sie sind tauglich, aber bekommen die Auflage, das mal behandeln zu lassen" feststellen? Oder gibt es nur eine "ja/nein"-Entscheidung?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version