Autor Thema: Erfahrungsstufe bei Wechsel in TV-L  (Read 4078 times)

LogiJöw

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Erfahrungsstufe bei Wechsel in TV-L
« am: 31.01.2020 13:33 »
Hallo zusammen,

ich hoffe auf kompetente Meinungen/Hilfen zu folgenden Sachverhalt:

Erste Beschäftigung im ÖD war eine E9a Stufe 3, dann Wechsel zu einer KdÖR mit höherwertigen Aufgaben und mehr Verantwortung im gleichen Aufgabenbereich, Bezahlung war jedoch "nur" in Anlehnung an den TVÖD VKA, Beschäftigungsdauer hier etwas über ein Jahr. Wenn man die Bezahlung auf die Entgelttabelle überträgt, wäre es eine E11 Stufe 3 nach TVÖD VKA.

Nun steht ein Wechsel in den TV-L zu einem anderen AG an, der will jedoch nur eine E11 Stufe 2 nach TV-L rausrücken nach der mündlichen Zusage. Da ich mich nicht so in den Feinheiten auskenne: Mit welchen tariflichen oder sonstigen Möglichkeiten könnte ich dort die Stufe 3 erreichen bzw. besser gesagt behalten ? Unterschrieben ist noch nichts, die E11 ist beiderseitig unstrittig. Der AG sagte selber, dass die Anzahl an Bewerbungen überhaupt "sehr übersichtlich" war und davon nur zwei geeignete Bewerber zu den Gesprächen übrig geblieben waren.

Falls noch Angaben gebraucht werden, bitte einfach fragen. Danke vorab schon einmal für die Hilfe :)

Spid

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Antw:Erfahrungsstufe bei Wechsel in TV-L
« Antwort #1 am: 31.01.2020 13:40 »
Anspruch besteht lediglich auf die Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. mindestens drei Jahren. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Der AG kann förderliche Zeiten ebenso ganz oder teilweise berücksichtigen wie eine bei einem anderen öffentlichen AG erworbene Stufe.

LogiJöw

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Antw:Erfahrungsstufe bei Wechsel in TV-L
« Antwort #2 am: 31.01.2020 13:49 »
Also ist es eine Verhandlungssache, ob sie es wollen oder nicht. Dann schauen wir mal. Danke für die schnelle Antwort.

LogiJöw

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Antw:Erfahrungsstufe bei Wechsel in TV-L
« Antwort #3 am: 01.02.2020 15:35 »
@Spid:

Der ganze Aufwand einer eventuellen Prüfung förderlicher Zeiten ließe sicher aber unter Inanspruchnahme des §16 Abs. 5 TV-L vermeiden, sprich zur Deckung des Personalbedarfs/von qualifizierten Fachkräften ? Natürlich nur, wenn der AG will. 

WasDennNun

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Antw:Erfahrungsstufe bei Wechsel in TV-L
« Antwort #4 am: 01.02.2020 16:04 »
@Spid:

Der ganze Aufwand einer eventuellen Prüfung förderlicher Zeiten ließe sicher aber unter Inanspruchnahme des §16 Abs. 5 TV-L vermeiden, sprich zur Deckung des Personalbedarfs/von qualifizierten Fachkräften ? Natürlich nur, wenn der AG will.
Ja.
Aber es ist eine widerrufliche Zulage.
Wenn sie dich jedoch in die Stufe 2 einstellen und du eine Zulage in Höhe der nächst höheren Stufen bekommst. Dann hätte es für dich den Vorteil, dass du in 2 Jahren Entgelt in Höhe Stufe 4 bekommst.
Oder aber sie streichen dann die Zulage und du wirst 5 Jahre mit dem Entgelt der Stufe 3 abspeisen.

Spid

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Antw:Erfahrungsstufe bei Wechsel in TV-L
« Antwort #5 am: 01.02.2020 16:13 »
@Spid:

Der ganze Aufwand einer eventuellen Prüfung förderlicher Zeiten ließe sicher aber unter Inanspruchnahme des §16 Abs. 5 TV-L vermeiden, sprich zur Deckung des Personalbedarfs/von qualifizierten Fachkräften ? Natürlich nur, wenn der AG will.

§16 Abs. 5 TV-L hat keinerlei Wirkung auf die Stufe.

Wenn wir förderliche Berufserfahrung berücksichtigen, ist die Prüfung recht aufwandsarm: ist überhaupt Berufserfahrung vorhanden und sehe ich das Erfordernis einer höheren Stufe als jene, die ohnehin zusteht.