Autor Thema: Dienstvereinbarung zum Angestelltenlehrgang  (Read 1913 times)

Zerberus

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Dienstvereinbarung zum Angestelltenlehrgang
« am: 31.01.2020 20:32 »
Hallo,

folgender Sachverhalt:

Im Januar letzten Jahres trat eine Dienstvereinbarung in Kraft, in der es in einem Punkt darum geht, daß die Kosten für die Angestelltenlehrgänge 1+2 von Arbeitnehmern, welche früher als vor Ablauf eines Jahres nach Abschluß dieser Lehrgänge kündigen, in vollem Umfang zu übernehmen sind.
Ich habe letztes Jahr im Mai den AL1 erfolgreich absolviert. Für diesen Lehrgang habe ich vorher keine Unterschrift in einem Ausbildungsvertrag o.ä. geleistet.
Nun habe ich aber die Möglichkeit in einer anderen Kommune einen wesentlich interessanteren Job zu bekommen und würde daher gerne kündigen oder einen Auflösungsvertrag vereinbaren.

Meine Frage daher:

Gilt diese Dienstvereinbarung nun in Bezug auf meinen bereits begonnenen und letztlich abgeschlossenen Lehrgang?

Die Dienstvereinbarung trat erst etwa 5 Monate vor Ende meines Lehrgangs in Kraft.
Mein Gefühl sagt "Nein", aber das hilft mir wenig bei der Rechtsfindung...

MfG

inter omnes

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Antw:Dienstvereinbarung zum Angestelltenlehrgang
« Antwort #1 am: 01.02.2020 11:49 »
Eine Rückwirkung von Dienstvereinbarungen zu Lasten des Arbeitnehmers ist hier unter Vertrauensschutzaspekten grundsätzlich rechtlich ausgeschlossen.

Im Übrigen können Aus- und Fortbildungskosten nur dann zurückverlangt werden, wenn eine entsprechende Klausel wirksam in den Arbeitsvertrag einbezogen wurde.

Zerberus

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Antw:Dienstvereinbarung zum Angestelltenlehrgang
« Antwort #2 am: 01.02.2020 14:43 »
Danke für Deine Antwort.

In der Dienstvereinbarung heisst es "Nebenabrede zum Arbeitsvertrag".