Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Betriebsübergang öD Kommune
Spid:
Der TVÖD ist zwischen AG und Gewerkschaften geschlossen. Sie haben nur für ihre Mitglieder überhaupt unmittelbare Geltung, da keine der TVP für andere Verträge schließen darf. Davon ab sind längst nicht alle Gemeinden Mitglied des jeweiligen KAV und somit in der VKA organisiert. Außerdem geht es gem. Sachverhaltsschilderung um einen Landkreis und keine Kommune. Das Fortgelten des Arbeitsvertrags ist unmittelbare Folge eines Betriebsübergangs. Der AG könnte, wenn er wollte, auch in der gleichen Einrichtung ohne weitere Begründung tarifgebundene und -ungebundene AN unterschiedlich behandeln. Die geschilderte Ungleichbehandlung wäre keine und bedürfte auch keiner Rechtfertigung.
robertschmidtke:
Danke für die Erklärung.
etugruber:
§613a
1) Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden.
Habe 2014 einen Betriebsübergang als Betriebsrat mitgemacht.
Probiert alle positive Betriebsvereinbarungen oder Abmachungen z.B. Dienstzugehörigkeit mit dem alten AG zu sichern....
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