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Tarifbeschäftigter bleiben?

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Spid:

--- Zitat von: Wirrwarr am 02.02.2020 12:54 ---@Spid:
Danke! Genau, ich meinte die Stufen und dann wohl besser ausgedruckt "mit höherem Dienst vergleichbar" = ab E13.

--- End quote ---

Inwiefern wären die Entgeltgruppen ab E13 „mit höherem Dienst vergleichbar“? Es besteht schließlich weder eine Ähnlichkeit in der Bezahlung noch in den Voraussetzungen - ja es ist nicht einmal so, daß gleiche Tätigkeiten sowohl in Ex als auch in Ax führten.

WasDennNun:

--- Zitat von: Wirrwarr am 02.02.2020 12:54 --- Und persönlich muss ich mich in den nächsten zwei Jahren entscheiden, wo ich hingehen mag, weil mit der Stufe 4 wird es wohl schwieriger, die beim AG-Wechsel mitzunehmen.

--- End quote ---
Warum sollte es schwieriger sein? Wenn du von TV-L zu TVöD wechselst, musst du halt diese förderlicher Zeiten dann einfordern. Und idR werden sie auch übernommen.
Habe ich schon zweimal gemacht (Stufe5 zu Stufe 5) und war null Problemo.
 
Wenn du Beamter wirst ist es ja eh irrelevant welche Stufe du im TV hattest.

Pseudonym:

--- Zitat von: Wirrwarr am 02.02.2020 12:54 ---
Ich hatte zuletzt die Beitragsrechner von PKV-Anbietern bemüht. Günstige Ergebnisse pendelten so bei zirka 300 Euro pro Monat. Aber ob/wie das Angebot aussieht, wenn ich über diese Öffnungsklausel rein möchte, verwirrt mich noch. Dann liegt der Betrag vermutlich höher?

--- End quote ---

Möglich, dass ein Zuschlag verlangt wird. Es hilft nur das pers. Gespräch und Angebot. Dazu muss ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden. Hier würde ich den Hausarzt zurate ziehen, was angegeben werden muss und was nicht.

Erst dann hast du einen realistischen Anhaltspunkt und egal was sie Dir erzählen: Rechne mit mind. 400 in der Pension.

clarion:
Hallo,

ich bin mit genau 40 Lebensjährchen verbeamtete worden. Ich bin allerdings in hD und wurde mit A13 verbeamtet. Ich habe seitdem deutlich mehr netto auf dem Konto, obwohl ich die Öffnungsaktion der PKV in Anspruch nehmen musste und nun etwas mehr als 300 € (da ist aber auch noch eine Zahnzusatzversicherung dabei) im Monat für die PKV zahlen muss.

Der monatliche Betrag hängt nicht nur davon ab, ob Du die Öffnungsklausel in Anspruch nehmen musst, sondern auch davon, wie alt Du bist. Die Höhe der Altersrückstellungen richtet sich nach Deinem Lebensalter.

Die Zeiten als TB, die Du im öD zurück gelegt hat, werden idR. bei der Berechnung der Ruhegehaltsfähigen Zeiten berücksichtigt, so dass Du die 40 Jahre durchaus noch schaffen kannst. Wenn diese Zeiten als ruhegehaltsfähig anerkennt, wird die Pension berechnet und von der Pension wird die Rente und VBL, die Du von der Rentenversicherung bekommen wirst, dann wieder abgezogen.

Aus der Hüfte  geschossen wird sich eine Verbeamtung für Dich zumidnest langfristig voraussichtlich lohnen.

Wirrwarr:
@clarion:
Danke für deine Antwort. Das mit der Öffnungsklausel erscheint mir sinnvoll. Hast du einen Tipp für mich, welche PKVs empfehlenswert sind? (hätte dir hierzu gerne eine private Mitteilung geschrieben, leider funktioniert das im Forum nicht)

Und wie frage ich da praktisch Angebote an? Lasse ich mir ein "normales" und eins mittels Öffnungsklausel von den relevanten PKVs geben?

Die relevanten PKVs mit Öffnungsklausel sind dann wohl hier am Ende des PDFs aufgelistet: https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige.pdb.pdf

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