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[RP] Wahlleistungen bei Beihilfe und privater Krankenkasse

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Pseudonym:

--- Zitat von: Trischmidt am 02.02.2020 13:29 ---
Oder wie seht ihr das?


--- End quote ---
Wie bereits kundgetan: selbst zahlen. Eine Behandlung durch den OA würde ich vorziehen.

RsQ:
Ich glaube, zur Chefarztbehandlung gibt es keine zwei Meinungen ... diese gibt es (in der angepriesenen Form) de facto gar nicht mehr. Ich war zum Glück bisher nur einmal im Krankenhaus ... in dieser Woche habe ich den Chefarzt genau zwei Mal kurz gesehen. Von "Behandlung" keine Spur.

Mindestens ein Zweibett-Zimmer, besser noch Einzelzimmer zu haben, ist aber durchaus Komfort, der der Genesung dient. Mir mindestens genauso wichtig: Das "PKV-Essen". Ich war seinerzeit mit jemandem im Zimmer, der "GKV-Essen" hatte ... ein Unterschied wie Tag und Nacht. Oder besser: Grauer Kantinenfraß vs. a-la-Carte auf Fast-Restaurant-Niveau. Allein das wäre mir einen Mehraufwand wert - leider kann man die "Hotelleistungen" meist nicht ohne den Chefarzt-Kram buchen.

Im Zweifel also tatsächlich Selbstzahler oder Zusatzversicherung (falls doch eine KV da einzelne Bestandteile anbietet).

Schmitti:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113302.0.html
Hier wurde sich jüngst auch dazu entschieden, die Wahlleistungen in der Beihilfe nicht in Anspruch zu nehmen.
Ausschlaggebend hier:
- die monetäre Geschichte
- der Umstand, dass man die Leistungen als Selbstzahler trotzdem in Anspruch nehmen könnte
- der Fakt, dass die Wahlleistungen nach BVO eine reine Krankenhausgeschichte sind. Interessant ist bei vielen Krankheitsgeschichten aber auch die Anschlussheilbehandlung/Reha etc., für den Genesungsprozess mind. gleich wichtig wie die Krankenhausbehandlung, für meinen Geschmack eher noch wichtiger, und dann oft auch kostenintensiver. Die Anschlussheilbehandlung fällt aber nicht unter die Wahlleistungen nach BVO.

In der PKV müsste man im Einzelfall schauen, was genau für welchen Betrag dort versichert werden kann. Chefarzt - wenn überhaupt sinnvoll, ist aber meistens mit drin -, Ein-/Zweibettzimmer - was für mich in jedem Fall sinnvoll ist -, und dazu ein möglichst frei verfügbares, auch für Anschlussheilbehandlungen geltendes Tagegeld, würde ich mir mal durchrechnen lassen. Bei mir macht das derzeit nur einen Bruchteil der 26 EUR, und beinhaltet dabei unterm Strich noch höhere/umfangreichere Leistungsansprüche als die BVO vorsieht.

Also kurz: Die Beihilfestelle kann lesen, die Versicherung kann rechnen. Und wenn es um Zahlen geht, ist Rechnen meistens besser. ;-)

Kingrakadabra:
Moin,

normalerweise werden da vorher die ständigen "Vertreter" des Chefarztes benannt, die an dessen Stelle behandeln. ;)
Einzelzimmer und Chefarzt geht meines Wissens getrennt voneinander, man schließt ja auch separate Verträge bzgl. Unterbringung/Chefarztbehandlung ab.

Pseudonym:

--- Zitat von: RsQ am 02.02.2020 18:13 ---Mindestens ein Zweibett-Zimmer, besser noch Einzelzimmer zu haben, ist aber durchaus Komfort, der der Genesung dient. Mir mindestens genauso wichtig: Das "PKV-Essen". Ich war seinerzeit mit jemandem im Zimmer, der "GKV-Essen" hatte ... ein Unterschied wie Tag und Nacht. Oder besser: Grauer Kantinenfraß vs. a-la-Carte auf Fast-Restaurant-Niveau. Allein das wäre mir einen Mehraufwand wert - leider kann man die "Hotelleistungen" meist nicht ohne den Chefarzt-Kram buchen.
 
--- End quote ---

Das ist aber abhängig vom Haus und ob es eine eigene Küche hat. Privatpatienten können sich zumeist ein erweitertes Frühstück ordern. Da gibt es dann mal noch ein Spiegelei. Mittagessen stammen sehr häufig aus Zentralküchen von Dienstleistern und die kochen nur ein Essen für alle bzw. zwei bis drei zur Auswahl. Kein Unterschied für GKV-/PKV.

Es ist im Ablauf einer Krankenhausküche kaum machbar, einem Privatpatienten ein anderes Gericht zu kochen. Frühstück / Abendessen ausgenommen. Natürlich kann sich das KH eines weiteren Dienstleisters bedienen, der dann kocht. Diese Dienstleister gibt es ja für Privatmenschen zuhause auch in Form von Lieferdiensten.

Die Hotelleistung ist grundsätzlich unabhängig vom Chefarzt. Jedenfalls kenne ich keine praktische Verbindung.

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