Ich hoffe, ich bin hier richtig. Ich würde gerne meine Behörde wechseln, da ich hier unglücklich bin. Jedoch wurde mir vor einem Jahr der Umzug wegen Einstellung bezahlt und ich habe wenig Lust, das Geld zurück zu zahlen. Jetzt bin ich auf § 5 (3) BUKG gestoßen. Verstehe ich das richtig, dass ich die erhaltenen Umzugskosten bei einem Wechsel z.B. zur Bundeswehr oder in eine andere Bundesbehörde nicht erstatten muss? Das wäre fantastisch!