Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich den momentanen Sachverhalt klar fassen kann und bitte um Meinungen:
Es besteht ein Arbeitsvertrag mit einer KdÖR, welche sich an den TVöD-VKA anlehnt, aber nicht in allen Teilen anwendet. Im AV ist festgelegt, dass der AN eine Zusatzversorgung erhält. Der AG wendet den Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -Altersvorsorge-TV-Kommunal- (ATV-K) in der jeweils geltenden Fassung an. Der AG wird dafür Mitglied in der BVK Zusatzversorgung. Deren Satzung sieht keine generelle Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer an der Finanzierung ihrer Betriebsrente vor. Aber der Arbeitsvertrag lautet auf einen Prozentsatz, den der AN selbst zu tragen hat.
Ist durch Nicht-Tarifgebundenheit an den TVöD-VKA des AG der AN verpflichtet, diesen Eigenanteil zu zahlen oder gilt hier, dass wenn der ATV-K angewendet wird (auch ohne Tarifbindung an den TVöD-VKA), der AN keine Verpflichtung hat, den Eigenanteil zu zahlen, auch wenn er dies im AV unterschrieben hat ?
Hintergrund des Ganzen ist halt, wenn der AN in die private Wirtschaft wechseln sollte und die 60 Monate Wartezeit noch nicht erfüllt hat. Was passiert dann mit den Eigenanteilen des AN ?
Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe. Wie seht Ihr diese Angelegenheit ? Danke vorab.