Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Berechnung Jahressonderzahlung

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Spid:
Beides ist hier im Thread für jeden offenbart und nachvollziehbar dargelegt. Dein Rückzug ist also mehr als angebracht - in anderen Kulturen wäre Dir wohl ein ritueller Selbstmord nahezulegen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Isie am 06.02.2020 18:11 ---@WasDennNun
Wenn die Durchführungshinweise den Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstiger auslegen als z. B. Spid und entsprechend mehr gezahlt wird, dann ist doch alles gut. Und wenn der Arbeitnehmer mit einem Hinweis auf die Durchführungshinweise eine Nachzahlung bekommen könnte, spricht doch nichts dagegen, es zu versuchen. Wenn der Arbeitnehmer aber unter Hinweis auf einen Forenbeitrag eine Nachzahlung beansprucht, ist das sicherlich nicht sonderlich erfolgreich.

--- End quote ---
Natürlich, aber zu suggerieren  dass man ein Anrecht darauf hat, ist falsch und enttäuschend, wenn dann das Geld zurückgefordert wird, denn dann kann man nicht vor Gericht sagen: Aber die Durchführungshinweise....

Isie:
Wenn die Durchführungshinweise gegen das Tarifrecht verstoßen, werden sie hoffentlich geändert. Und wenn die Durchführungshinweise selber unklar sind und falsch angewandt wurden, werden sie vielleicht auch geändert. Und vermutlich werden Zahlungen, die aufgrund von falschen oder falsch angewandten Durchführungshinweisen geleistet wurden, künftig nicht mehr so geleistet und vielleicht auch im Rahmen der Ausschlussfrist zurückgefordert. Fehler kommen vor, aber was bringt es, deshalb von vorneherein vorsichtshalber keinen Anspruch geltend zu machen, nur weil Spid sagt, die Durchführungshinweise sind unbeachtlich. Wobei er das inzwischen gar nicht mehr sagt, sondern mich beweisen lassen will, dass die Durchführungshinweise nicht die sind, die für albertoos Arbeitgeber gelten. Da ich albertoos Arbeitgeber nicht kenne, wäre das natürlich vergebliche Liebesmüh. Andererseits habe ich festgestellt, dass die Durchführungshinweise TV-L und TVöD.. sich in diesem Punkt sehr ähnlich sind. Also sind die Chancen, eine Nachzahlung zu bekommen, gut. Aber natürlich nur dann, wenn albertoo zwei verschiedene Arbeitsverhältnisse hätte. Und diese Frage kann nur albertoo beantworten.

Spid:
Du hast doch bereits eingeräumt, überhaupt nicht die Durchführungshinweise der KAVe zum TVÖD gelesen zu haben. Wie kommst Du dann dazu, eine Gleichheit zu behaupten?

Ansprüche, die es nicht gibt, kann man auch nicht geltend machen.

Isie:

--- Zitat von: Spid am 07.02.2020 09:30 ---Du hast doch bereits eingeräumt, überhaupt nicht die Durchführungshinweise der KAVe zum TVÖD gelesen zu haben. Wie kommst Du dann dazu, eine Gleichheit zu behaupten?

--- End quote ---

Wie kommst du denn darauf? Du hast behauptet, es gibt verschiedene und hast bezweifelt, dass ich die richtigen gefunden habe. Sorry, dass ich dir geglaubt habe oder dich falsch verstanden habe.
Zum TV-L gibt es Durchführungshinweise der TdL, die erst dann für die Landesbehörden anzuwenden sind, wenn der Fachminister es sagt. Ich habe dich so verstanden, dass es beim KAV ähnlich ist. Außerdem habe ich keine Ahnung, ob alle Kommunen dem KAV angehören.

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