Nein. Tagtäglich ändern sich Entgeltgruppen von TB im laufenden Arbeitsverhältnis. Man hat dafür sogar einen eigenen Tatbestand geschaffen, nennt sich „Höhergruppierung“. Ebenso ändert sich in ähnlicher Frequenz die Arbeitszeit im laufenden Arbeitsverhältnis. Ob dafür eigens ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird oder nicht, ist für das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses völlig unbeachtlich. Die Arbeitsvertragsparteien können ihr Arbeitsverhältnis täglich, ja sogar stündlich oder in noch kürzeren Abständen beliebig neu durch neue Arbeitsverträge regeln, es bedarf nicht einmal der formalen Änderung oder Beendigung der Geltung des alten Arbeitsvertrags. Es gibt genau zwei Möglichkeiten, wie es zu unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen kommt: durch eine Unterbrechung, die der TE verneint hat, oder durch ein Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses und der Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses im Anschluss, wobei der Sachverhaltsschilderung keine Befristung zu entnehmen ist. Keines von beiden hat irgendeinen Bezug zu unterschiedlichen Entgeltgruppen. Es steht Dir frei, bei der Darlegung des Gegenteils zu versagen oder einfach weiterhin keine Ausführungen dazu zu machen - denn daß Du mal wieder Unfug verzapft hast, liegt in beiden Fällen auf der Hand. Mithin deutet derzeit nichts darauf hin, daß es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt - was aber ohnehin nicht von Belang ist, da es im Sachverhalt auch bei zwei unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen keinen Unterschied machte.