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[NW] Wechsel von A12 nach A13/A14 hD möglich mit berufsbegleitenden Master

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Kurbalin:
Die Frage der Planstellenvefügbarkeit hat halt mit der Laufbahnverordnung erstmal recht wenig zu tun. Wenn also bei dem jetzigen Dienstherren definitiv keine höherwertigen Stellen zur Verfügung stehen, wird die Kollegin dort - unabhängig von ihrer Qualifikation - niemals mehr als A12 erreichen.

Allerdings ist es bei einem Dienstherrenwechsel auch nicht (zwangsläufig) erforderlich, dass die Verbeamtung "aufgelöst" wird. Dies erfolgt i.d.R. im Rahmen einer Versetzung, die je nach Willen des neuen Dienstherrn auch direkt mit einer Beförderung nach A13 verbunden werden kann.

Mir erschließt sich die Problemstellung in dem Fall nicht so recht...

bradpitt19m:
Die Problemstellung ist die, dass Sie die Aussage erhalten habe, von jemanden der sich in diesem Bereich sehr gut auskennt, dass Ihr das Masterstudium generell nichts mehr bringen würde, weil Sie Beamtin im gD mit A12 wäre. Sie müsste Ihre Verbeamtung aufgeben, wenn Sie sich auf Stellen anderer Behörden bewerben würde um dort in den hD zu kommen. Aber die Auflösung der aktuelle Verbeamtung ist natürlich keine Option für sie.

Aber das ist doch eine falsche Aussage oder? Denn wenn ich es richtig vestehe, wird bei Stellen im hD nur darauf hingewiesen, dass die Laufbahnfähige Voraussetzung gegeben sien muss und die ist dann gegeben, wenn sie den Master abgeschlossen hat.

Also nach meinen Verständnis, kann sie sich als A12 Beamtin nach Abschluss mit dem Master auch auf Beamten Stellen anderer Behörden mit hD  bewerben. Richtig oder falsch?

Funker:
Kommt nach meiner Meinung darauf an, welchen Masterabschluss sie hat und welcher Masterabschluss für die angepeilte Laufbahn Voraussetzung ist.

Hain:

--- Zitat von: bradpitt19m am 04.02.2020 15:05 ---Die Problemstellung ist die, dass Sie die Aussage erhalten habe, von jemanden der sich in diesem Bereich sehr gut auskennt, dass Ihr das Masterstudium generell nichts mehr bringen würde, weil Sie Beamtin im gD mit A12 wäre. Sie müsste Ihre Verbeamtung aufgeben, wenn Sie sich auf Stellen anderer Behörden bewerben würde um dort in den hD zu kommen. Aber die Auflösung der aktuelle Verbeamtung ist natürlich keine Option für sie.

Aber das ist doch eine falsche Aussage oder? Denn wenn ich es richtig vestehe, wird bei Stellen im hD nur darauf hingewiesen, dass die Laufbahnfähige Voraussetzung gegeben sien muss und die ist dann gegeben, wenn sie den Master abgeschlossen hat.

Also nach meinen Verständnis, kann sie sich als A12 Beamtin nach Abschluss mit dem Master auch auf Beamten Stellen anderer Behörden mit hD  bewerben. Richtig oder falsch?

--- End quote ---
Ich kenne das Laufbahnrecht in NRW nicht, aber wenn ich § 26 der Laufbahnordnung lese, hat erwirbt man auch in NRW die Laufbahnbefähigung für Ämter auf der Grundlage des zweiten Einstiegsamtes nicht allein mit dem Master, die Laufbahnverordnung sieht eine Erprobung vor. Also ist es richtig, dass sie sich bewerben kann, aber eine Erprobungszeit durchlaufen muss.

Grüße
Hain

bradpitt19m:
ja gut aber was soll ihr notfalls als Beamtin passieren? Im schlimmsten Fall, dass sie auf ihre alte Stelle zurückkehrt. Besser als die Verbeamtung aufzugeben allemal oder?

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