Einverstanden. Aber: es nimmt dem Einzelnen einen selbstbestimmten Karriereweg. Denn wenn die Dienstherren mitspielen war und ist es kein Problem. Jemand der wechseln möchte, hat diese Option aber nicht. Je nach Landesregelung sind das auch mal Nadelöhre mit Nasenfaktor. Das ist unzeitgemäß.
Ich mag nicht ausschließen, dass sich Dienstherren tlw. selbst ein Bein stellen und rein nach Nase bzw. Vitamin B gehen. Dass das kontraproduktiv ist, bedarf keiner weiteren Ausführungen.
Für die größeren Behörden in NRW kann ich aber (mit quasi ausnahmsloser Sicherheit) sagen, dass da sehr fundierte Assessment-Verfahren vorgeschaltet werden, in denen sich designierte Bewerber für die modulare Quali oder die Anerkennung von bereits erworbenen Abschlüssen i.S.d. Bestenauslese beweisen müssen.
Stufe 1:
Zulassung zum Bewerbungsverfahren an Hand des Statusamtes i.V.m. Bestbenotung (JA, hier ist immer ein subjektives Element mit drin. Wenn der Chef z.B. weiß, dass man ein solches Verfahren anstrebt, wird es i.d.R. auch eine entsprechend wohlwollende Beurteilung geben).
Stufe 2:
Assessment
Erst wer beide Hürden nimmt, bekommt die modulare Quali als formelle Zugangsberechtigung zur LG 2.2 oder kann sich seinen Master anerkennen lassen bzw. ein einschlägiges Studium absolvieren.
Dass ein wechselwilliger Beamter einen Nachteil hat, vermag ich so nicht erkennen.
Man ist in einem D&T-Verhältnis zu
seinem Dienstherrn (mit allen Vor- und allen Nachteilen die es da so gibt). Wenn der eigene Dienstherr die Möglichkeiten des Aufstiegs nicht nutzt, dann ist das sein eigenes Problem (bzw. das Problem des karrierewilligen Beamten) gewiss aber nicht nicht das Problem eines hypothetisch aufnehmenden Dienstherrn. Wieso sollte sich letztgenannter auch die Mühe machen, Hinz und Kunz von Extern zu qualifizieren. Er kümmert sich wiederum um
sein eigenes Stammpersonal.