In meiner Welt ist "Beigeordneter" kein Ehrenamt, sondern ein mindestens mit A13 (2 Besoldungsgruppen unter der des Bürgermeisters) besoldetes Hauptamt (auf Zeit). Dazu würde eine Arbeitszeitverkürzung nicht passen. In der Regel wird man aus unbefristetem AV im ÖD für sowas "beurlaubt" (ohne Entgelt, § 28 TV-L).