Ich kann auch nur die allgemeine Empfehlung wiederholen:
Wenn eine Erkrankung/Behinderung, egal ob psychisch oder physisch, offensichtlich ist oder es wahrscheinlich ist, dass sie im alltäglichen Arbeitsbetrieb sichtbar wird, im Sinne von "lässt sich ohnehin nicht (lange) verbergen", dann erspart man sich auch selber einen Haufen Stress, Unannehmlichkeiten und Missverständnisse, wenn man die offene Schiene fährt. Wenn sie gar die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen oder sogar, wie Herr Stromberg so schön bereits sagte, Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegen, ist es sogar angeraten, wenn nicht gar verpflichtend, den AG zu informieren. Letztere Punkte können einem sogar später auf die Füße fallen, wenn man es im Vorstellungsgespräch verschwiegen, da man eine Leistungsfähigkeit vorgespielt hat, die nicht existiert.
Wie gesagt, es kommt immer drauf an, wie sichtbar es ist und wie sehr es die Arbeitsfähigkeit mindert.
Welcher Art waren denn die Probleme, die du schon so hattest?