Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Entgeltgruppe Sachbearbeiter Online-Marketing
Spid:
--- Zitat von: Isie am 11.02.2020 17:49 ---Die Tätigkeitsmerkmale in Fallgruppe 3 sind bei weitem nicht so umfangreich wie die von dir genannten Anforderungen. Auch die von Organisator genannten Anforderungen sind nicht alle in der Fallgruppe genannt.
Falls sich die von euch zusätzlich aufgeführten Anforderungen im Zusammenhang mit der "entsprechenden Tätigkeit" stehen, geht das jedenfalls nicht aus euren Beiträgen hervor.
--- End quote ---
Lesen kannst Du aber schon? guFK+sL = Fg. 2, Hochschulstudium für die Tätigkeit erforderlich = Fg. 3. Die weiteren Merkmale sind die Heraushebungsmerkmale für Fg. 1, E10/11 und E12. Aufbaufallgruppenprüfung von der Ausgangsfallgruppe an. Das kleine 1x1 des Eingruppierungsrechts.
Isie:
Du hast deinen Beitrag von heute Morgen zitiert, nachdem ich die Fallgruppe 3 und deren Tätigkeitsmerkmale genannt habe. Das finde ich unlogisch. Was wolltest du mir damit beweisen. Auch in meinem ersten Beitrag habe ich nur die Tätigkeitsmerkmale der Fallgruppe 3 genannt, weil keine Anhaltspunkte für die Anforderungen der anderen Fallgruppen vorlagen.
Spid:
Die Tätigkeitsmerkmale wurden hier bereits genannt - entgegen Deiner Darstellung, Du seist die Erste gewesen. Zudem liegen keinerlei Anhaltspunkte für das Tätigkeitsmerkmal vor.
Isie:
--- Zitat von: Isie am 07.02.2020 21:54 ---Die Entgeltgruppe 9b könnte passen, wenn die Tätigkeit eine abgeschlossene Hochschulbildung erfordert. Alleine dadurch, dass der Arbeitgeber eine Hochschulbildung fordert, ist das Tätigkeitsmerkmale aber nicht erfüllt.
--- End quote ---
Spid:
Tatsächlich. Tut mir leid, hatte Deine vorherige Beteiligung an der Diskussion übersehen. Dennoch liegen - wie Du ja in Deinem ersten Beitrag selbst andeutetest - keine Anhaltspunkte dafür vor, daß das Tätigkeitsmerkmal vorläge.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version