Entgeltgruppe Sachbearbeiter Online-Marketing

Begonnen von ErwinT, 06.02.2020 17:25

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08Susanne

Stimmt! Zu sachbezogenen Darstellungen bin ich, angesichts der hier im Forum vorliegenden Informationen nicht in der Lage. Dem aufmerksamen Leser wird auch nicht entgangen sein, dass in der Eingangsfrage um eine Einschätzung gebeten wurde, nicht um eine sachbezogene Darstellung, die so ein Forum naturgemäß auch kaum leisten kann.

Spid

Du solltest nicht von Dir auf das Forum schließen. Hier ist gleich eine ganze Reihe von Menschen in der Lage zu sachbezogenen Darlegungen. Nach Darstellungen hat niemand gefragt.

MrRossi

Zitat von: 08Susanne in 11.02.2020 10:54
Gut, um diese Diskussion jetzt für mich zu beenden, machen wir jetzt einen Kompromiss.
An Spid: Sie haben recht.
An alle anderen: Meiner persönlichen Einschätzung nach, dürfte die Eingruppierung der beschriebenen Stelle irgendwo im Bereich E10 bis E11 liegen. Endgültig klären kann man das anhand der vorliegenden Informationen wohl eher nicht.
Deine persönliche Einschätzung teile ich ebenfalls nicht, zumindest wenn es um korrekte Eingruppierung geht.

08Susanne

@MrRossi: Wie gesagt, ist natürlich möglich dass ich daneben liege.

Spid

Es kommt überhaupt nicht darauf an, ob Du daneben liegst. Es geht um die Anwendung von tarifrechtlichen Regelungen auf einen Sachverhalt. Dazu bedarf es der Abarbeitung der durch die BAG-Rechtsprechung mittlerweile klar dargelegten Prüfschemata und der korrekten Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe in der jahrzehntelangen Auslegung dieser durch das BAG. Insbesondere bei fehlenden Zeitanteilen kann die daraus folgende Einschätzung häufig nur grob sein und mehrere Entgeltgruppen umfassen. Unterscheiden sich die hier gemachten Einschätzungen deutlich, muß der Fragesteller die Qualität der Einschätzung beurteilen. Fehlt es an entsprechenden Darlegungen für eine vermutete Entgeltgruppe/einen vermuteten Entgeltgruppenbereich, muß man von einem Gefühlchen ausgehen - und Gefühlchen sind nunmal wertlos.

08Susanne


Spid

Oh, ich hatte wohl unzutreffend erwartet, daß Du Dir das aus meinem Beitrag selbst erschließt: Es fehlt an entsprechnenden Darlegungen, was Deine Einschätzung wertlos macht.

08Susanne


Spid


Isie

Zitat von: Spid in 11.02.2020 11:11
Du solltest nicht von Dir auf das Forum schließen. Hier ist gleich eine ganze Reihe von Menschen in der Lage zu sachbezogenen Darlegungen. Nach Darstellungen hat niemand gefragt.

Spid, du Wortklauber. Auch wenn dir das Wort Darlegung besser gefällt und in diesem Zusammenhang gebräuchlicher ist, trifft das Wort Darstellung ebenfalls zu. Schau mal im Duden nach.

Organisator

Unabhängig von den Diskussionen wer zu was in der Lage ist würde mich in der Sache schon interessieren, warum für die dargestellten Arbeitsvorgänge ein abgeschlossenes Hochschulstudium notwendig ist und insbesondere, wie eine besondere Schwierigkeit und Bedeutung zu begründen ist.

Hat da jemand was?

Spid

Zitat von: Isie in 11.02.2020 16:04
Zitat von: Spid in 11.02.2020 11:11
Du solltest nicht von Dir auf das Forum schließen. Hier ist gleich eine ganze Reihe von Menschen in der Lage zu sachbezogenen Darlegungen. Nach Darstellungen hat niemand gefragt.

Spid, du Wortklauber. Auch wenn dir das Wort Darlegung besser gefällt und in diesem Zusammenhang gebräuchlicher ist, trifft das Wort Darstellung ebenfalls zu. Schau mal im Duden nach.

Das magst der Duden so sehen oder nicht - gefragt hat nach Darstellungen niemand.

Spid

Zitat von: Organisator in 11.02.2020 16:42
Unabhängig von den Diskussionen wer zu was in der Lage ist würde mich in der Sache schon interessieren, warum für die dargestellten Arbeitsvorgänge ein abgeschlossenes Hochschulstudium notwendig ist und insbesondere, wie eine besondere Schwierigkeit und Bedeutung zu begründen ist.

Hat da jemand was?

Klar, @08Susanne hat ihr Gefühlchen...

Organisator


Isie

Ich habe nichts Passendes in Teil II der EGO gefunden und habe deshalb in Teil I geschaut. Bei E 9b, Fallgruppe 3 ist die Anforderung eine abgeschlossene Hochschulbildung mit entsprechender Tätigkeit. Ob die Tätigkeiten ein abgeschlossenes Hochschulstudium erfordern, kann ich nicht beurteilen.