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Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung

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Wernersen:
Hallo liebe Leute, folgender Sachverhalt :
Ein Mitarbeiter arbeitet in E10, Stufe 4 seit 2 Jahren. Nun wird die Stelle auf welcher der betteffende MA sitzt auf E11 hochgruppiert, weil das Anforderungsprofil es rechtfertigt. Beginnt für diesen MA die Frist bis zum Aufstieg in die Erfahrungsstufe 5 von vorne oder bleibt es bei den 2 jahren die es in der E10 waren? Sofern sie von vorne beginnt, welche Möglichkeiten gibt es für den MA hiergegen vorzugehen?
Danke vorab für Einschätzungen

Spid:
Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn. Da die nicht nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit des mindestens impliziten Einverständnisses des AN bedarf, kann er diese auch ablehnen und in E10 verbleiben.

Texter:
Hat sich die auszuübende Tätigkeit denn tatsächlich verändert?

Spid:
Wie sollte es im Sachverhalt sonst zu einer Höhergruppierung kommen?

Texter:

--- Zitat von: Wernersen am 08.02.2020 09:42 ---Nun wird die Stelle auf welcher der betteffende MA sitzt auf E11 hochgruppiert, weil das Anforderungsprofil es rechtfertigt.

--- End quote ---

Vielleicht habe ich in diesen Satz zu viel reininterpretiert, aber ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass der AG lediglich seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung ändert.

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