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Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung

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Wernersen:
Schöner Vergleich u d der zweite Fall trifft es recht gut. Neben kopieren kam noch verkleinern und vergrößern dazu :)

Spid:
Es kamen also Aufgaben hinzu. Hat dies jemand veranlaßt, der namens des AG Arbeitsverträge schließen darf oder handelte es sich lediglich um übergriffiges Verhalten subalternen Führungspersonals?

Wernersen:
Die Relevanz der Gruppe wurde im Hause stärker, da der Arbeitsumfang insgesamt anstieg und komplexer wurde. In diesem Rahmen wurden weitere Stellen geschaffen und es erfolgte die Anpassung auf e11. Die Aufgaben kamen direkt vom AG veranlassst hinzu und waren u.a einer der Faktoren die zur e11 geführt haben.

Spid:
Womit wir dann wieder hier wäre :
--- Zitat von: Spid am 08.02.2020 09:51 ---Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn. Da die nicht nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit des mindestens impliziten Einverständnisses des AN bedarf, kann er diese auch ablehnen und in E10 verbleiben.

--- End quote ---

Es ist eine simple Änderung der auszuübenden Tätigkeit und eine sich daraus ergebende Höhergruppierung.

Wernersen:
Verstanden, vielen Dank für die tolle Herleitung und Erklärung. Klasse!!!

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