Das eine ist die auszuübende Tätigkeit, die unter die Entgeltordnung zu subsumieren ist. Das andere sind die Anforderungen, die der Arbeitgeber in einer Stellenausschreibung nennt. Da du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen bist, obwohl du nicht alle Anforderungen der Stellenausschreibung erfüllt, könnte bedeuten, dass der Arbeitgeber wirklich interessiert ist. Aber du musst vermutlich damit rechnen, dass der Verwaltungslehrgang angesprochen wird. Also solltest du dich darauf vorbereiten. Natürlich solltest du Bereitschaft signalisieren, den Lehrgang zu besuchen, wenn sie dich nehmen wollen, aber am Erfordernis des Lehrgangs festhalten. Aber vermittle nicht den Eindruck, einfach nur den Lehrgang abgreifen zu wollen, um dann bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.