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Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Mond6:
Ich habe es als Frage gestellt, nicht meine Meinung kundgetan.
Mond6:
--- Zitat von: Spid am 17.02.2020 14:07 ---
--- Zitat von: Mond6 am 17.02.2020 14:04 ---
--- Zitat von: Spid am 17.02.2020 13:15 ---Zudem ist es ja nach einer kurzen Überprüfung so, daß die Artikel "Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst (Deutschland)" und "Öffentlicher Dienst (Deutschland)" bei Wikipedia allesamt ebenfalls auf öffentlich-rechtliche Arbeitgeber abstellen. Aber wir wissen ja schon, daß @Mond6 es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt...
--- End quote ---
"Kurze Überprüfung" also gleichbedeutend mit oberflächlich.
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Nein, gleichbedeutend mit "genug, um Dich erneut beim Lügen zu ertappen".
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und vollkommen ausreichend um zu beweisen wie borniert du bist.
Spid:
Weil Du mal wieder gelogen hast und ertappt wurdest?
Mond6:
Nein, weil du unwesentliches als Hauptteil darstellst.
Icke:
--- Zitat von: WasDennNun am 17.02.2020 09:44 ---
--- Zitat von: Icke am 17.02.2020 09:22 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 16.02.2020 10:39 ---
--- Zitat von: Icke am 14.02.2020 20:44 ---VWL dürften aber nicht steuerfrei sein.
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Kann auch mWn auch steuerfrei sein, kommt darauf an wo es eingezahlt wird..
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Also, bei mir werden die VWL direkt mit dem Bruttogehalt versteuert und dann vom Netto abgezogen und auf das VWL-Konto überwiesen.
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Kommt wohl darauf an wohin eingezahlt wird.
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Hm, keine Ahnung. Bei mir ist es ein schnödes VWL-Konto, auf dem ausschließlich die 6,65 Euro landen. Weißt du, bei welchen VWL-Arten die Zahlungen steuerfrei wären? Dann müsste ja die Abrechnung auch eine andere sein, bei mir werden die VWL direkt aufs Brutto gehauen und mit diesem versteuert.
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