Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)

Begonnen von Gemeindema, 10.02.2020 08:56

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Bastel

Angestellte haben einen Dienstherren?

Mond6

Zitat von: Spid am 17.02.2020 13:15
Zudem ist es ja nach einer kurzen Überprüfung so, daß die Artikel "Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst (Deutschland)" und "Öffentlicher Dienst (Deutschland)" bei Wikipedia allesamt ebenfalls auf öffentlich-rechtliche Arbeitgeber abstellen. Aber wir wissen ja schon, daß @Mond6 es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt...

"Kurze Überprüfung" also gleichbedeutend mit oberflächlich.


Spid

Zitat von: Mond6 am 17.02.2020 13:49
Zitat von: Spid am 17.02.2020 13:15
Zudem ist es ja nach einer kurzen Überprüfung so, daß die Artikel "Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst (Deutschland)" und "Öffentlicher Dienst (Deutschland)" bei Wikipedia allesamt ebenfalls auf öffentlich-rechtliche Arbeitgeber abstellen. Aber wir wissen ja schon, daß @Mond6 es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt...

Wenn mein Arbeitgeber die Stadt ist und der OB mein oberster Dienstherr, bin ich also nicht im öD beschäftigt weil die Stadt eine eigene Tochtergesellschaft gegründet hat?

Wie ich bereits an anderer Stelle angemerkt habe spielt es für die Fragestellung nicht die geringste Rolle und ist mir eigentlich auch egal. Für uns gilt jedenfalls der TVöD.

@Spid, deine Unterstellung das ich lüge, beruht noch immer auf der Grundlage, dass ich die Leistungen meiner Kommune, also Gemeinde aufgezählt habe. Diese ist werde mein Arbeitgeber noch habe ich diese Behauptung aufgestellt. Sie entspringt ausschließlich deiner Intension mich zu diskreditieren und dies auf Grundlage von kontextlosen Zitaten und deiner Ignoranz gegenüber Fakten.

Es beginnt schon damit, daß Du als Arbeitnehmer keinen Dienstherrn hast - schließlich:
Zitat von: Mond6 am 13.02.2020 06:54
Bei uns sind keine Beamte beschäftigt.

Da Dein AG eine
Zitat von: Mond6 am 13.02.2020 09:53
kommunale GmbH
ist, die
Zitat von: Mond6 am 13.02.2020 06:54
keine Beamte beschäftigt,
handelt es sich um einen AG in privater Rechtsform und somit nicht um öD.

Du hast nicht die Leistungen Deiner Gemeinde aufgelistet, denn auf Nachfragen zur Auflistung antwortetest Du
Zitat von: Mond6 am 13.02.2020 06:54
Bei uns sind keine Beamte beschäftigt.
und
Zitat von: Mond6 am 13.02.2020 09:53
Ja, kommunale GmbH

Mithin handelt es sich um die wiederholt vorgetragene Behauptung, es handele sich um eine Auflistung der Leistungen Deiner Kommune einfach nur um eine wiederholt vorgetragene Lüge - was sich ja bei den Behauptungen hinsichtlich Wikipedia fortsetzt. Ich brauche Dich übehaupt nicht zu diskreditieren, das schaffst Du auch ganz alleine - immer wieder und wieder und wieder.

Spid

Zitat von: Mond6 am 17.02.2020 14:04
Zitat von: Spid am 17.02.2020 13:15
Zudem ist es ja nach einer kurzen Überprüfung so, daß die Artikel "Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst (Deutschland)" und "Öffentlicher Dienst (Deutschland)" bei Wikipedia allesamt ebenfalls auf öffentlich-rechtliche Arbeitgeber abstellen. Aber wir wissen ja schon, daß @Mond6 es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt...

"Kurze Überprüfung" also gleichbedeutend mit oberflächlich.

Nein, gleichbedeutend mit "genug, um Dich erneut beim Lügen zu ertappen".

WasDennNun

Zitat von: Mond6 am 17.02.2020 13:49
Wenn mein Arbeitgeber die Stadt ist und der OB mein oberster Dienstherr, bin ich also nicht im öD beschäftigt weil die Stadt eine eigene Tochtergesellschaft gegründet hat?
Nach dieser Lesart ist deiner Meinung nach die Deutsche Bahn AG auch öffentlicher Dienst?

Mond6

Ich habe es als Frage gestellt, nicht meine Meinung kundgetan.

Mond6

Zitat von: Spid am 17.02.2020 14:07
Zitat von: Mond6 am 17.02.2020 14:04
Zitat von: Spid am 17.02.2020 13:15
Zudem ist es ja nach einer kurzen Überprüfung so, daß die Artikel "Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst (Deutschland)" und "Öffentlicher Dienst (Deutschland)" bei Wikipedia allesamt ebenfalls auf öffentlich-rechtliche Arbeitgeber abstellen. Aber wir wissen ja schon, daß @Mond6 es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt...

"Kurze Überprüfung" also gleichbedeutend mit oberflächlich.

Nein, gleichbedeutend mit "genug, um Dich erneut beim Lügen zu ertappen".

und vollkommen ausreichend um zu beweisen wie borniert du bist.

Spid

Weil Du mal wieder gelogen hast und ertappt wurdest?

Mond6

Nein, weil du unwesentliches als Hauptteil darstellst.

Icke

Zitat von: WasDennNun am 17.02.2020 09:44
Zitat von: Icke am 17.02.2020 09:22
Zitat von: WasDennNun am 16.02.2020 10:39
Zitat von: Icke am 14.02.2020 20:44
VWL dürften aber nicht steuerfrei sein.
Kann auch mWn auch steuerfrei sein, kommt darauf an wo es eingezahlt wird..

Also, bei mir werden die VWL direkt mit dem Bruttogehalt versteuert und dann vom Netto abgezogen und auf das VWL-Konto überwiesen.
Kommt wohl darauf an wohin eingezahlt wird.

Hm, keine Ahnung. Bei mir ist es ein schnödes VWL-Konto, auf dem ausschließlich die 6,65 Euro landen. Weißt du, bei welchen VWL-Arten die Zahlungen steuerfrei wären? Dann müsste ja die Abrechnung auch eine andere sein, bei mir werden die VWL direkt aufs Brutto gehauen und mit diesem versteuert.

Mond6

Zitat von: WasDennNun am 17.02.2020 14:18
Zitat von: Mond6 am 17.02.2020 13:49
Wenn mein Arbeitgeber die Stadt ist und der OB mein oberster Dienstherr, bin ich also nicht im öD beschäftigt weil die Stadt eine eigene Tochtergesellschaft gegründet hat?
Nach dieser Lesart ist deiner Meinung nach die Deutsche Bahn AG auch öffentlicher Dienst?


Wer ist denn der AG der AN die in diversen gGmbH´s, GmbH´s und AG´s beschäftigt sind die 100% Töchter von Bund, Ländern und Gemeinden sind? Warum ist der TVöd für sie maßgeblich wenn sie nicht dem öD angehöhren?

WasDennNun

Zitat von: Mond6 am 17.02.2020 14:55
Wer ist denn der AG der AN die in diversen gGmbH´s, GmbH´s und AG´s beschäftigt sind die 100% Töchter von Bund, Ländern und Gemeinden sind?
Die gGmbh die gmbh und der AG ist dann der Arbeitgeber.
Als der der auf dem Arbeitsvertrag steht.
ZitatWarum ist der TVöd für sie maßgeblich wenn sie nicht dem öD angehöhren?
Weil es arbeitsvertraglich so festgelegt wird. und weil sie möglicherweise keine Lust haben selbst Tarifverräge auszuarbeiten. Denn diese AGs sind idR nicht Tarifpartei.

Also bist du jetzt der Meinung, dass die DB immer noch öffentlicher Dienst ist?
Falls nein, dann warum sollte dein AG öD sein?
Falls ja, haben wir eine unterschiedliche Definition was öffentlicher Dienst ist.

Mond6


Spid

Zitat von: Mond6 am 17.02.2020 14:55
Zitat von: WasDennNun am 17.02.2020 14:18
Zitat von: Mond6 am 17.02.2020 13:49
Wenn mein Arbeitgeber die Stadt ist und der OB mein oberster Dienstherr, bin ich also nicht im öD beschäftigt weil die Stadt eine eigene Tochtergesellschaft gegründet hat?
Nach dieser Lesart ist deiner Meinung nach die Deutsche Bahn AG auch öffentlicher Dienst?


Wer ist denn der AG der AN die in diversen gGmbH´s, GmbH´s und AG´s beschäftigt sind die 100% Töchter von Bund, Ländern und Gemeinden sind? Warum ist der TVöd für sie maßgeblich wenn sie nicht dem öD angehöhren?

AG ist der, der im Arbeitsvertrag als solcher benannt ist. Bei rechtsfähigen Unternehmen in privater Rechtsform - u.a. GmbH, gGmbH, AG - ist die Gesellschaft der AG der Beschäftigten.

Der TVÖD gilt entweder aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung oder beiderseitiger Tarifbindung. Letztere kann auch bei Unternehmen in privater Rechtsform vorliegen, weil auch solche Mitglieder in den KAV sein können und auch sind.

Kaiser80