Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ablehnung Nebentätigkeit TV-H
funsurfer77:
Hallo liebe Leute,
ich habe folgende Problem:
Ich bin nach TV-H als Angestellter Ingenieur mit 35Std pro Woche beschäftigt.
Zusätzlich bin ich Nebenberuflich als Sachverständiger tätig.
Diese Tätigkeit ist vom Dienstherr genehmigt und beansprucht im Mittel 5 Std. pro Woche.
Jetzt ist man unzufrieden mit meiner Arbeit und möchte die Genehmigung widerrufen.
Ggf. als Druckmittel um meine Arbeitsleistung zu erhöhen.
In den nächsten Tagen ist ein ganz offizielles Personalgespräch hierfür angesetzt.
Was meint Ihr: Kann der Dienstherr die Ausübung der Nebentätigkeit mit Erfolg untersagen?
Vielen Dank für eure Meinungen!
Spid:
Was denn nun: hast Du einen Dienstherrn oder bist Du Angestellter?
Lars73:
Wenn die Leistung tatsächlich erheblich unter der Nebentätigkeit leidet könnte ein Verbot/Einschränken der Nebentätigkeit möglich sein. Kompliziert ist die Sache deshalb, weil die tarifliche Regelung zur Nebentätigkeit anders als im TV-L/TVöD ist. Die Regelung im TV-H gibt dem Arbeitgeber eine stärkere Rolle, aber eventuell ist die Regelung selber angreifbar. Aber bei der aktuellen Arbeitsmarktlage für Ingenieure kann man der Sache doch gelassen entgegensehen und ggf. sich einen anderen Arbeitgeber suchen.
Spid:
Die tarifliche Regelung selbst wäre so, wie sie geschrieben steht, nichtig, weil sie höherrangigem Recht widerspricht. Legt man sie grundrechtskonform aus, bleiben nur die Anzeigepflichten sowie die Ausnahmetatbestände aus dem Beamtenrecht. Deshalb ist die Unterscheidung wichtig, ob der TE einen Dienstherrn hat oder Angestellter ist.
Wastelandwarrior:
Spannend. Welchem höherrangigen Recht den per se ? Es gibt sicher Arbeitgeber, die ihre Rechte dort überinterpretieren, aber grundsätzlich ?? Wir reden doch über Satz 2 ?
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