Ja, aber wie bei unzähligen Glatteis-Ausfall-Urteilen sehe ich hier das Problem der unmittelbaren "Schuld" des AG. Wenn was am Gebäude, dem Strom im Gebäude oder sonstwas, was in der realen Verantwortung des AG liegt, ist, dann Annahmeverzug. Oder mit ausdrücklicher Anordnung. Sonst nicht.