Lieber Spid, ich hatte gehofft dass du antwortest. Herzlichen Dank dafür!
Die gerichtliche Durchsetzung, ja, ist mir natürlich bewusst. Aber wenn ich das mache, setzt man mich definitiv vor die Tür. Ich würde mir gerne so lange wie möglich alle Optionen offenhalten, der Arbeitsmarkt ist hart. Und in Freundschaft ein wohlwollendes, wahrheitsgemäßes und
gutes Zeugnis zu erhalten dürfte einfacher sein, als gerichtlich gegen ein
durchschnittliches Vorzugehen. Auch wenn ich nun schon gefühlt ewig darauf warte. Zumindest kenne ich im Freundes-/Bekanntenkreis bis heute niemanden, der danach wirklich besser gestellt war. Andererseits ist mein Freundeskreis nicht repräsentativ.
Wie verhält es sich mit der Tätigkeitsbeschreibung sprich Tätigkeitsmerkmale? Gibt es hier einen Anspruch und falls ja, kennst du die rechtliche Grundlage und könntest sie mir nennen?
Dann habe ich das mit der E9(a/b) völlig fehlinterpretiert. Herzlichen Dank für die Korrektur. Ich werde das Gefühl nicht los, dass das Studium für die Katz war, wenn ich auch ohne Studium bis zur E9 durchmarschieren kann.
Dennoch, lieber Spid, die wichtigste Frage blieb unbeantwortet und aus der Vielzahl deiner Beiträge meine ich, dass du - im Gegensatz zu mir - mehr als genug Erfahrung hast, sie zu beantworten. Ist es überall so? Erlebst du sowas auch? Stellen, die aus einer Versprechung heraus auf E13 aufgebohrt werden, ohne dass die tatsächliche Tätigkeit dazukommt und andere, aus meiner Warte, merkwürdige Dinge?