Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Vollzeit/Teilzeit
Feidl:
--- Zitat von: Kingrakadabra am 11.02.2020 13:39 ---Die Fälle, die diese 9 Stunden betreffen können ja nicht einfach fallen gelassen werden... oder soll man die jeweiligen Akten verbrennen?
--- End quote ---
Nicht verbrennen, liegen lassen, bis sie eben dran sind. Wo ist das Problem für den Beamten/Angestellten?
Wenn dadurch Fristen nicht eingehalten werden können, muss man natürlich rechtzeitig Chef Bescheid geben und dann soll er es regeln. Dafür wird er bezahlt.
Kingrakadabra:
Das eigentliche Problem ist, dass einfach bestimmt, wird, dass die anderen (vollausgelasteten) Mitarbeiter diese 9 Stunden mitzuziehen haben. Aber egal. Danke für die Antworten.
Viele Grüße
K.
RsQ:
--- Zitat von: Kingrakadabra am 13.02.2020 16:47 ---Das eigentliche Problem ist, dass einfach bestimmt, wird, dass die anderen (vollausgelasteten) Mitarbeiter diese 9 Stunden mitzuziehen haben. Aber egal. Danke für die Antworten.
--- End quote ---
Was genau entgegnen die Kollegen dieser "Bestimmung"? Dass sie auch bei größter Motivation nicht mehr als 100% der vereinbarten Leistung erbringen können?
Schokobon:
Vielleicht hat die Kollegin in den 9 h nichts gearbeitet?
Dann tut der AG gut daran diese Zeitanteile nicht nachzubesetzen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Kingrakadabra am 13.02.2020 08:16 ---Selbstverständlich bleiben es 3 Stellen, nur werden die 9 Stunden dann eben auf die 2 anderen Mitarbeiter aufgeteilt.
--- End quote ---
Also die anderen sollen dann jeweils 4,5 Stunden mehr arbeiten?
Erstens Du verkennst da was. Es werden doch nicht Stunden verteilt, sondern Aufgaben, oder?
Zweitens, kann der AG locker sagen: Du arbeitest 9 Stunden weniger, aber ich verteile die Arbeit nicht anders, da da ja niemand ist, dem ich diese Arbeit zuteilen kann, da diese ja schon ausgelastet sind.
Drittens kann der AG jederzeit (auch ohne das da jemand Teilzeit macht) locker sagen: Ich verteile die Arbeit jetzt anders.
Aber am Ende bleibt alles so wie es ist oder es gibt Luft nach oben:
Entweder du hattest vorher Leerlauf (oder Frühstücksrunden, Kaffeepausen oder sonst was direkt unproduktives) und der AG kann verlangen, dass du jetzt "voll" arbeitest.
Oder du erbringst schon deine volle Leistung und der AG kann dir zuteilen was er will, es bleibt dann halt liegen.
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