Hallo,
ich bin ein wenig verwundert und da ich mich nicht auskenne, meine Fragen. ;-)
Wer muss bei Vorstellungsgesprächen seitens des öffentlichen Arbeitgebers auf jeden Fall anwesend sein (Personaler, Personalratsmitglied, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertreter, wenn Bewerber schwerbehindert ist ...?)? Auf welchen evtl. ges. Grundlagen beruhen diese Anwesenheitspflichten?
Ich wundere mich nämlich, da ich gestern Abend ein Vorstellungsgespräch in einer 6000 Einwohner-Gemeinde vor versammelter Mannschaft hatte (Bürgermeisterin, Büroleiterin, Personalrat, potentieller Vorgesetzter, Personaler und der gesamte Gemeindevorstand) und heute Morgen hatte ich auch eins in einer anderen ähnlich großen Gemeinde und da saß mir nur der Personaler, die Gleichstellungsbeauftragte und jemand aus dem Personalrat gegenüber.
Kann ich daraus evtl. sogar ein gewisses Interesse an meiner Person ableiten?
In beiden Bewerbungen habe ich eine vorhandene Schwerbehinderung angegeben. Diese wurde aber in keinem Gespräch angesprochen.
Danke.
LG