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Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt

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08Susanne:
Wenn es tatsächlich eine Stellebeschreibung gäbe, in der, warum auch immer, als Einstellungsvoraussetzung für einen Pförtnerposten ein abgeschlossenes Bachelorstudium genannt würde, dann könnte man in der Tat von einer Eingruppierung in 9 oder höher ausgehen.

Skedee Wedee:

--- Zitat von: Isie am 11.02.2020 18:03 ---Die Anforderung Bachelor Verwaltungsfachwirt deutet aber darauf hin, dass für die Tätigkeit ein abgeschlossenes Hochschulstudium erforderlich ist. Das wäre dann 9b.

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Nein. Die Aussage ist Quatsch und deutet auf mangelnde Kenntnisse im Eingruppierungsrecht hin.

Skedee Wedee:

--- Zitat von: 08Susanne am 11.02.2020 18:06 ---Wenn es tatsächlich eine Stellebeschreibung gäbe, in der, warum auch immer, als Einstellungsvoraussetzung für einen Pförtnerposten ein abgeschlossenes Bachelorstudium genannt würde, dann könnte man in der Tat von einer Eingruppierung in 9 oder höher ausgehen.

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Ich wiederhole meine Aussage zu Isie: Nein. Die Aussage ist Quatsch und deutet auf mangelnde Kenntnisse im Eingruppierungsrecht hin.

Organisator:

--- Zitat von: 08Susanne am 11.02.2020 18:06 ---Wenn es tatsächlich eine Stellebeschreibung gäbe, in der, warum auch immer, als Einstellungsvoraussetzung für einen Pförtnerposten ein abgeschlossenes Bachelorstudium genannt würde, dann könnte man in der Tat von einer Eingruppierung in 9 oder höher ausgehen.

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Das ist leider falsch, da es auch hier an der entsprechenden Tätigkeit hapert. Der Pförtner braucht nunmal kein Hochschulstudium....

08Susanne:
Wenn als Anforderung ein Hochschulstudium genann wird, braucht für diese fiktive Stelle auch der Pförtner ein Hochschulstudium.

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