Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
Spid:
Für die Stelle möglicherweise, aber das ist tariflich unerheblich. Stellenbesetzung und Eingruppierung sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.
Isie:
Das ist nicht richtig. Entscheidend ist, dass für die auszuübende Tätigkeit ein Hochschulstudium erforderlich ist.
Isie:
Mein Beitrag bezog sich nicht auf Spids Beitrag.
Isie:
--- Zitat von: Isie am 11.02.2020 18:03 ---Die Anforderung Bachelor Verwaltungsfachwirt deutet aber darauf hin, dass für die Tätigkeit ein abgeschlossenes Hochschulstudium erforderlich ist. Das wäre dann 9b.
--- End quote ---
Das hält nur derjenige für Quatsch, der die Verfasser von Stellenausschreibungen für völlig unfähig hält.
Skedee Wedee:
--- Zitat von: Isie am 11.02.2020 18:28 ---Das ist nicht richtig. Entscheidend ist, dass für die auszuübende Tätigkeit ein Hochschulstudium erforderlich ist.
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--- Zitat von: 08Susanne am 11.02.2020 18:11 ---Wenn als Anforderung ein Hochschulstudium genann wird, braucht für diese fiktive Stelle auch der Pförtner ein Hochschulstudium.
--- End quote ---
Für die beiden Damen: es ist tarifrechtlich unbedeutend, ob für die Stelle ein Hochschulstudium notwendig ist. Eingruppiert ist der Tarifbeschäftigte aufgrund der Tarifautomatik in § 12 TVöD, somit ist im vorliegenden Fall der Pförtner, bei dem ausnahmsweise ein Hochschulstudium notwendig ist, in der EG 3 eingruppiert.
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