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Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt

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Spid:
Für die Stelle möglicherweise, aber das ist tariflich unerheblich. Stellenbesetzung und Eingruppierung sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.

Isie:
Das ist nicht richtig. Entscheidend ist, dass für die auszuübende Tätigkeit ein Hochschulstudium erforderlich ist.

Isie:
Mein Beitrag bezog sich nicht auf Spids Beitrag.

Isie:

--- Zitat von: Isie am 11.02.2020 18:03 ---Die Anforderung Bachelor Verwaltungsfachwirt deutet aber darauf hin, dass für die Tätigkeit ein abgeschlossenes Hochschulstudium erforderlich ist. Das wäre dann 9b.

--- End quote ---
Das hält nur derjenige für Quatsch, der die Verfasser von Stellenausschreibungen für völlig unfähig hält.

Skedee Wedee:

--- Zitat von: Isie am 11.02.2020 18:28 ---Das ist nicht richtig. Entscheidend ist, dass für die auszuübende Tätigkeit ein Hochschulstudium erforderlich ist.

--- End quote ---


--- Zitat von: 08Susanne am 11.02.2020 18:11 ---Wenn als Anforderung ein Hochschulstudium genann wird, braucht für diese fiktive Stelle auch der Pförtner ein Hochschulstudium.

--- End quote ---

Für die beiden Damen: es ist tarifrechtlich unbedeutend, ob für die Stelle ein Hochschulstudium notwendig ist. Eingruppiert ist der Tarifbeschäftigte aufgrund der Tarifautomatik in § 12 TVöD, somit ist im vorliegenden Fall der Pförtner, bei dem ausnahmsweise ein Hochschulstudium notwendig ist, in der EG 3 eingruppiert.

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