Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
Skedee Wedee:
--- Zitat von: Isie am 11.02.2020 18:35 ---
--- Zitat von: Isie am 11.02.2020 18:03 ---Die Anforderung Bachelor Verwaltungsfachwirt deutet aber darauf hin, dass für die Tätigkeit ein abgeschlossenes Hochschulstudium erforderlich ist. Das wäre dann 9b.
--- End quote ---
Das hält nur derjenige für Quatsch, der die Verfasser von Stellenausschreibungen für völlig unfähig hält.
--- End quote ---
Nein, das hält derjenige für Quatsch, der erkennt, dass die Verfasserin von Stellenausschreibungen keinen Plan von der tarifrechtlichen Eingruppierung und den Anforderungen an Stellenausschreibungen hat und darüber hinaus die Verfasserin verkennt, dass zwischen der Stellenausschreibung und der tarifrechtlichen Eingruppierung keinerlei Korrelation besteht.
Isie:
In einer Stellenausschreibungen sind üblicherweise die Tätigkeiten genannt, die der Bewerber ausüben soll, sowie die Anforderungen dafür. Im Vorfeld muss sich der Verfasser eine Meinung gebildet haben, wie die auszuübende Tätigkeit unter die Entgeltordnung zu subsumieren ist. Das mag nicht jeder Verfasser getan haben, aber das wäre ziemlich unprofessionell.
Spid:
Da Eingruppierung und Einstellung zwei völlig unterschiedliche Vorgänge sind, mußte er das nur dann tun, wenn er eine Entgeltgruppe in der Ausschreibung angeben wollte. Davon ab ist der öffentliche AG - im Gegensatz zu anderen AG - zwar verpflichtet, ein sachgerechtes Anforderungsprofil zu definieren, dadurch besteht zwischen den Anforderungen und der Eingruppierung dennoch kein Zusammenhang. Neben dem gerne gewählten Extrembeispiel des Pförtners, der zu 60% Pförtnertätigkeiten ausübt und zu 40% Rechtsgutachten erstellt und den AG vor Gericht vertritt, weshalb ein wissenschaftliches Hochschulstudium gefordert werden kann, die Eingruppierung aber dennoch E3 ist, gibt es nicht wenige Stellen bei Regierungspräsidien in NRW, für die der AG zurecht ein 2. juristisches Staatsexamen fordert, bei denen die auszuübende Tätigkeit jedoch zur Eingruppierung in E9b führt. In den meisten Bundesländern gibt es auch die dollstem Anforderungen an Standesbeamte, die als TB aber in E6-E7 eingruppiert sind.
Isie:
Danke für die ausführliche Erläuterung. Ich hätte nicht vermutet, dass diese drastischen Beispiele tatsächlich existieren.
Dennoch wäre es ziemlich unprofessionell von Verfassern/innen einer Stellenausschreibung, die beschriebene auszuübende Tätigkeit und die Anforderungen nicht vorher unter die Entgeltordnung subsumiert zu haben. Spätestens im Vorstellungsgespräch kommt die Entgeltgruppe zur Sprache.
Spid:
Viele Verfasser von Stellenausschreibungen sind ebenso unprofessionell wie der Rest der Personalverwaltung ihres AG.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version