Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
WasDennNun:
--- Zitat von: ErwinT am 11.02.2020 22:23 ---Die Aussage, der Wert der Stelle entspräche irgendetwas um E5 herum, deckt sich insgesamt mit meinem Eindruck dass es für einige hier im Forum zum Sport geworden ist, nach Möglichkeit alle Arten von Tätigkeiten herabzuwürdigen und schlechtzureden. Und die Behauptung, ein für eine Stelle verlangter Abschluss ließe keinerlei Rückschluss auf die Eingruppierung zu, ist möglicherweise in der Theorie zutreffend, aber trotzdem schlicht und ergreifend lebensfremd.
--- End quote ---
deswegen schrieb ich ab.
Mehr lässt sich aus einem Dreizeiler nicht ablesen.
Wenn du sagen würdest:
Es sind Tätigkeiten eines Bachelor Verwaltungsfachwirt auszuüben, dann kommt man natürlich woanders hin.
Steht da aber nicht.
Und ja, man kann glauben, dass wenn da steht:
Voraussetzung Abschluss X ist gleichzusetzen: es sind Tätigkeiten eines Abschlusses X auszuüben.
Ist aber nur lieber Glaube und hat leider mit Tarifrecht nüscht zu tun, ein Gericht wird dich uU eines besseren belehren.
ErwinT:
--- Zitat von: WasDennNun am 11.02.2020 23:40 ---deswegen schrieb ich ab.
Mehr lässt sich aus einem Dreizeiler nicht ablesen.
Wenn du sagen würdest:
Es sind Tätigkeiten eines Bachelor Verwaltungsfachwirt auszuüben, dann kommt man natürlich woanders hin.
Steht da aber nicht.
--- End quote ---
Erstens handelt es sich bei der Beschreibung um mehr als drei Zeilen, zweitens steht da:
--- Zitat ---Einstellungsvoraussetzungen sind:
Abschluss: Bachelor Verwaltungsfachwirt oder technische Fachrichtungen.
--- End quote ---
Und drittens konntest du ja trotz vorgeblich kaum vorhandenen Informationen immerhin das doch recht mutige Urteil fällen, dass klinge doch alles wie neudeutsch für Sekretärin.
Und jetzt fang bitte nicht mit der lebensfremden Argumentation an, da müsse was von Tätigkeiten statt Abschluss stehen.
Isie:
@ErwinT:
Und ich habe mich schon gewundert, dass du dich für so verschiedenartige Tätigkeiten interessierst.
Es geht nicht darum, irgendwelche Tätigkeiten herabzuwürdigen, sondern in den aufgelisteten Tätigkeiten die Tätigkeitsmerkmale zu erkennen. Deshalb habe ich die 9b genannt, aber mit der Einschränkung, dass das nur gilt, wenn das abgeschlossene Hochschulstudium für die Tätigkeit erforderlich ist.
ErwinT:
9b liegt ja auch schon sehr dicht an Gruppe 10. Mit meiner Aussage, es sei hier zum Sport geworden, jedwede Tätigkeit herabzuwürdigen meine ich ja auch eher diejenigen, die hier grundsätzlich immer alles komplett schlechtzureden versuchen.
Organisator:
--- Zitat von: ErwinT am 12.02.2020 16:21 ---9b liegt ja auch schon sehr dicht an Gruppe 10. Mit meiner Aussage, es sei hier zum Sport geworden, jedwede Tätigkeit herabzuwürdigen meine ich ja auch eher diejenigen, die hier grundsätzlich immer alles komplett schlechtzureden versuchen.
--- End quote ---
Es geht nicht darum etwas schlecht zu reden, sondern anhand der vorliegenden Informationen zu einer Bewertung zu kommen. Wenn ich dann:
Administrative Unterstützung und Koordinierung der Referats-Arbeit
lese, ist das für mich die Terminüberwachung, Postverteilung usw. Es ergibt sich daraus nichts, was auf die Notwendigkeit eines Hochschulstudiums schließen lässt. Daher auch die entsprechende Bewertung.
Die Tätigkeitsdarstellungen, welche der Stellenausschreibung zu Grunde liegen, sind in der Regel deutlich ausführlicher und geben mehr Anhaltspunkte für die Bewertung. Solange aber keine weiteren Infos vorliegen, kann auch nicht auf höherwertige Tätigkeiten geschlossen werden.
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