deswegen schrieb ich ab.
Mehr lässt sich aus einem Dreizeiler nicht ablesen.
Wenn du sagen würdest:
Es sind Tätigkeiten eines Bachelor Verwaltungsfachwirt auszuüben, dann kommt man natürlich woanders hin.
Steht da aber nicht.
Erstens handelt es sich bei der Beschreibung um mehr als drei Zeilen, zweitens steht da:
Stimmt sind
vier1 Verantwortlich für
2 - Vorgangs- und Prozessmanagement
3 - Bearbeitung von Projekten bei Verwaltungsverfahren
4 - Administrative Unterstützung und Koordinierung der Referats-Arbeit
Und die drei Spiegelstriche klingen so alleine wie sie da stehen wie Sekretärin, die mehr als E3 macht, daher mindestens E5.
Einstellungsvoraussetzungen sind:
Abschluss: Bachelor Verwaltungsfachwirt oder technische Fachrichtungen.
Und drittens konntest du ja trotz vorgeblich kaum vorhandenen Informationen immerhin das doch recht mutige Urteil fällen, dass klinge doch alles wie neudeutsch für Sekretärin.
Und jetzt fang bitte nicht mit der lebensfremden Argumentation an, da müsse was von Tätigkeiten statt Abschluss stehen.
Und ich unterscheide Einstellungsvoraussetzungen Abschluss: Bachelor Verwaltungsfachwirt oder technische Fachrichtungen.
und
auszuübenden Tätigkeiten eines Bachelor Verwaltungsfachwirt oder technische Fachrichtungen.
Das magst du als lebensfremde Argumentation empfinden. Ist aber eben leider relevant.
Die tarifliche Eingruppierung deiner dürftigen
drei Spiegelstrichen kann natürlich auch eine E14 Tätigkeit sein sein.