Studienassistenten, die auf dem Berufsbild MFA aufbauen, sind in den meisten Fällen in E6 eingruppiert, selten auch in E5. Im Bereich TVÖD VKA ermöglicht die Anwendung der allg. Tätigkeitsmerkmale hingegen eine Eingruppierung in Abhängigkeit des Anteils der selbständigen Leistungen, was bei gleicher Tätigkeit häufig zu einer höheren Eingruppierung führt. Vereinzelt helfen sich AG, die nach TV-L zahlen, mit übertariflicher Bezahlung.