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Krankengeldzuschuss
felida:
Guten Morgen,
bin grad am Verzweifeln. Ich war längere Zeit krank, und damit im Krankengeldbezug und anschließen wg. Reha hab ich Übergangsgeld bekommen.
Jetzt blicke ich bei meinen Abrechnungen nicht durch. Es ist nirgends ein Krankengeldzuschuss erwähnt, den es aber gibt, und der lt. Besoldungsbuchhaltung auch automatisch ausbezahlt wird.
Auf Nachfrage hieß es, ich läge mit dem Krankengeld so hoch, dass das nicht mehr zum tragen käme! Kann nicht sein, habe Einstufung in Gehaltsstufe 8 und arbeite nur Teilzeit, da ich eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehe.
Die KK meint auch, das stimme nicht und ich solle nochmals nachfragen. Ich finde hier keinen, der sich halbwegs auskennt, sogar der Kollege von der SBV meint, da gäbe es nichts, und KG sei maximan 90% vom netto. Das weiß ich selbst, aber kommt da nicht der Zuschuss nooch drauf?
Ich bin knapp 60, schwerbehindert, in teilweiser EM Rente und seit 1994 in der gleichen Behörde als Verwaltungsangestellte tätig.
Ich kann das weder ausrechnen noch kontrollieren, ob die Abrechnung so stimmt, maximal kann ich ja anhand der Kontoauszübe so pi mal Daume abschätzen, ob es passt oder nicht. Kann mir jemand weiterhelfen?
caireen:
Hallo,
wenn du ununterbrochen seit 30.06.1994 in deiner Behörde beschäftigt bist, dann bekommt du den Unterschied zwischen Nettoentgelt und Nettokrankengeld als Krankengeldzuschuss (sogenannter "Altfall) aus dem BAT. Somit hättest Du bis zur Dauer von 39 Wochen einen so hohen Zuschuss, daß du auf dein Nettogehalt kommst.
"Neufälle" bekommen nur noch den Unterschied zwischen Nettoentgelt und Bruttokrankengeld, das macht dann in der Regel nur noch wenige Euro aus.
Leider wissen manche Gehaltsabrechnungsstellen dies nicht und der Krankengeldzuschuss wird falsch berechnet.
Mache deinen Anspruch schriftlich gelten und weise auf die Übergangsregelung zum § 71 BAT hin.
felida:
Vielen Dank! Werde ich machen, ich habe wirklich den Eindruck, keiner hier hat Ahnung! Wenn sogar der Schwerbehindertenvertreter meint, das gäbe es nicht !!!
felida:
Ach ja und ich war ja mehrfach mit der Besoldung in Kontakt und mir wurde bestätigt, man brauche keinen Antrag zu stellen, das laufe automatisch! Da war ich noch der HOffnung, dass sie wissen, was sie tun...
Lars73:
Welches Bundesland? Die Regelung nach BAT gilt nur im Westen.
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