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Bundesbeamter in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung
Tim:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Bundesbeamter und in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung beheimatet. Während der Öffnungsklausel bin ich aus finanziellen Gründen in der gesetzlichen geblieben, da meine Frau während dessen auf die Kinder (Anzahl 2) aufgepasst hat und wir noch ein größeres Sümmchen abbezahlen mussten.
Drei Jahre später wurde bei mir Schlafapnoe diagnostiziert, sodass mir der Übergang in die PKV ausgeschlossen blieb.
Meine Frau geht wieder Vollzeit arbeiten und ich zahle jeden Monat an Batzen Krankenversicherungsbeitrag.
Kennt ihr solche Erfahrungswerte?
Kennt ihr eine PKV, die mit dieser Diagnose „Schlafapnoe“ niemanden ausschließt?
Gibt es aus staatlicher Seite Stellen, die solche „Problemfälle“ finanziell unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Tim.
Funker:
--- Zitat von: Tim am 13.02.2020 09:29 ---Gibt es aus staatlicher Seite Stellen, die solche „Problemfälle“ finanziell unterstützen?
--- End quote ---
Ich sehe keinen "Problemfall". Der Dienstherr Bund gewährt Beamten Beihilfe. Sie haben sich damals aus freien Stücken für die freiwillige GKV mit allen Konsequenzen entschieden. Ist mir schleierhaft, welche staatlichen Stellen Sie sich für eine finanzielle Unterstützung vorstellen.
BATKFMaui:
"Meine Frau geht wieder Vollzeit arbeiten und ich zahle jeden Monat an Batzen Krankenversicherungsbeitrag.
Kennt ihr solche Erfahrungswerte?"
An Tim::
Ja, jeder TB Angestellter kennt diese Konstellation. Jedes Einkommen wird sozialversicherungspflichtig ( auch Rentenversicherungsbeiträge und Arbeitslosenversicherung auf jedes soz.pfl. Einkommen ) belastet.
clarion:
Nur mit dem Unterschied, dass Beamte den AG und den AN Anteile bezahlen, bei gleichem Einkommen also das doppelt soviel wie ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsnehmer.
Für Tim ist der Zug wohl abgefahren. Ich würde mir an seiner Stelle trotzdem Angebote geben lassen.
BATKFMaui:
Frage: Sollte der Vater in der PKV aufgenommen werden, müssen dann die Kinder nicht auch in die PKV und fallen aus der "Gratis-GKV" heraus.
Am Besten bei einem kompetenten RA für Sozialversicherungsrecht nachfragen!
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