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gDienst ohne Bachelor-Abschluss aber mit Master-Abschluss 60 ECTS???

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AlfonsoSchmidt:
Im Zuge der Fachkräftemangel sollten Regierenden diese Einschränkung aufheben.
Wenn zig Jahre einschlägige Arbeitserfahrung vorweist hat meiner Meinung die Fähigkeiten eines Bachelor-Grundstudiums.

Spid:
Meinungen sind frei - wenn man jedoch bedenkt, daß arbeitswissenschaftlich erwiesen ist, daß sich Erfahrung nach einem Jahr in einer Tätigkeit nicht mehr auswirkt und mehr als 10 Jahre in gleicher Tätigkeit zu Leistungsabfall führen, weiß man aber, was man von manchen Meinungen zu halten hat. Wenn man es aufgrund des Äußerers derselben nicht ohnehin bereits wußte...

AlfonsoSchmidt:

--- Zitat von: Tim am 13.02.2020 09:40 ---Sehr geehrte Damen und Herren,
die Hochschule Mainz bietet einen berufsbegleitenden Master-Studiengang in Geoinformatik (60 ECTS-Punkte) an. Die Besonderheit hierbei ist, dass man diesen Studiengang auch ohne einen Bachelor-Abschluss, vorausgesetzt man schafft die Eignungsprüfung, beginnen kann.
Leider erkennt die Bundeslaufbahnverordnung diesen Studiengang wegen fehlenden Bachelor-Abschluss (mind. 180 ECTS-Punkte) nicht an.
ABER:
Auf meine Nachfrage an unsere Juristen bekam ich folgende Antwort:

Nicht bekannt ist hier, ob die Länder abweichende Regelungen getroffen haben.

Bei Personen, die nicht die im Bundesbeamtengesetz (BBG) genannten Bildungsvoraussetzungen besitzen, ist die Anerkennung einer Befähigung für eine Beamtenlaufbahn des Bundes nur als sogenannter „anderer Bewerber“ möglich. Nach dem Laufbahnrecht stellen die Bewerber, die die geforderten Bildungsvoraussetzungen besitzen, allerdings den Regeltyp und die anderen Bewerber die Ausnahme dar. Demgemäß können andere Bewerber nur dann berücksichtigt werden, wenn geeignete Laufbahnbewerber nicht zur Verfügung stehen oder wenn ein besonderes dienstliches Interesse an deren fachlichen Kenntnissen und Erfahrungen besteht. Nach § 19 BBG und § 22 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) stellt der Bundespersonalausschuss auf Antrag der obersten Bundesbehörde, in deren Geschäftsbereich der sog. andere Bewerber eingestellt werden soll, die Befähigung fest. Betroffene selbst können keinen Antrag an den Bundespersonalausschuss richten, da gemäß der gesetzlichen Aufgabenzuweisung der Bundespersonalausschuss ausschließlich im dienstlichen Interesse tätig wird. Neben den o. g. Voraussetzungen verlangt der Bundespersonalausschuss eine bestimmte Dauer der Berufserfahrung in Tätigkeiten, die der Laufbahn entsprechen. Ferner ist eine Prüfung abzulegen.


Nun meine Frage an euch?
Kennt ihr jemanden, der diesen Weg gegangen erfolgreich gegangen ist?

Mit freundlichen Grüßen
Tim.

--- End quote ---


Wenn du erstmal den Master of Eng. in der Tasche hast dann wird dir wohl es keiner wegnehmen.
Nach der jetzigen Gesetzeslage kannst du wahrscheinlich nicht viel mit dem Abschluss anfangen aber wer weisss wer weissss!!
vielleicht küttet ja was jutes!
Im Koalitionsvertrag gibt es bestimmt einige Neuerungen! Mache dich mal schlau!

clarion:
Hallo Tim,

ich kenne keinen Geodäten/Geomatiker oder Vermesser, auf denen das zutrifft. Ich kenne mehrere aus verschiedenen Bundesländern.

Der Casus Knacktus als besondere Bewerber ist hier das dienstlicher Interesse. Vermesser sind zwar eine rare Spezies, aber echte hoheitliche Tätigkeiten fallen nur gelegentlich an. Wenn man halt einen bestimmten Geodäten/Geomatiker haben will, der die Laufbahnvoraussetzung nicht erfüllt, dann stellt man ihn eben als Tarifbeschäftigten ein. IdR. müssen nur die Leiter der behördlichen Vermessungsstellen Beamte sein.

Wenn ich Dich richtig verstehe, bist du verbeamteter Vermessungstechniker und würdest gerne -ohne zuvor einen Bachelor abzulegen- den Master machen und damit die Vorraussetzung für den höheren Dienst schaffen? Ist das korrekt? Auch wenn Du den Master machen könntest, hättest Du noch immer kein Referendariat, das Vorausetzung für die Verbeamtung im höheren Dienst ist.

Bitte beachte auch, dass Vermesser in gehobenen Dienst extrem gesucht sind, die mit Laufbahnberechtigung für den höheren Dienst aber nicht! Von denen gibt es (fast) genug, somit wäre dann auch die zweite Voraussetzung (keine Bewerber mit Laufbahnberechtigung) nicht erfüllt.

Von daher würde ich Dir doch eher raten, Rücksprache mit Deiner Behörde zu nehmen, und zu fragen, ob man Dir im Rahmen einer Personalentwicklungsmaßnahme einen Bachelorstudiengang finanziert und/oder beurlaubt. Irgendwo (Dresden?) gibt es auch einen Fernstudiengang, bei dem Du (in Teilzeit) weiter arbeiten könntest. Du solltest auch fragen, ob man Dich mit Studienabschluss auch die Laufbahn in den gehobenen Dienst wechseln lässt.

Tim:

--- Zitat von: clarion am 25.02.2020 22:59 ---Hallo Tim,

ich kenne keinen Geodäten/Geomatiker oder Vermesser, auf denen das zutrifft. Ich kenne mehrere aus verschiedenen Bundesländern.

Der Casus Knacktus als besondere Bewerber ist hier das dienstlicher Interesse. Vermesser sind zwar eine rare Spezies, aber echte hoheitliche Tätigkeiten fallen nur gelegentlich an. Wenn man halt einen bestimmten Geodäten/Geomatiker haben will, der die Laufbahnvoraussetzung nicht erfüllt, dann stellt man ihn eben als Tarifbeschäftigten ein. IdR. müssen nur die Leiter der behördlichen Vermessungsstellen Beamte sein.



Wenn ich Dich richtig verstehe, bist du verbeamteter Vermessungstechniker und würdest gerne -ohne zuvor einen Bachelor abzulegen- den Master machen und damit die Vorraussetzung für den höheren Dienst schaffen? Ist das korrekt? Auch wenn Du den Master machen könntest, hättest Du noch immer kein Referendariat, das Vorausetzung für die Verbeamtung im höheren Dienst ist.

Bitte beachte auch, dass Vermesser in gehobenen Dienst extrem gesucht sind, die mit Laufbahnberechtigung für den höheren Dienst aber nicht! Von denen gibt es (fast) genug, somit wäre dann auch die zweite Voraussetzung (keine Bewerber mit Laufbahnberechtigung) nicht erfüllt.

Von daher würde ich Dir doch eher raten, Rücksprache mit Deiner Behörde zu nehmen, und zu fragen, ob man Dir im Rahmen einer Personalentwicklungsmaßnahme einen Bachelorstudiengang finanziert und/oder beurlaubt. Irgendwo (Dresden?) gibt es auch einen Fernstudiengang, bei dem Du (in Teilzeit) weiter arbeiten könntest. Du solltest auch fragen, ob man Dich mit Studienabschluss auch die Laufbahn in den gehobenen Dienst wechseln lässt.

--- End quote ---

Hallo,
mein Ziel ist auch der gehobene Dienst.
Ich dachte halt, dass man mit einem Master in Geoinformatik Bewerbungsfähig wäre, aber in dieser Hinsicht ist die BLV noch nicht angepasst.
Die Hochschulgesetze, was mich dazu bewegt eine Eignungsprüfung erfolgreich abzuschließen, schon.
Vielleicht zieht irgendwann mal die Bundeslaufbahnverordnung nach aber das steht in den Sternen.

Daher überlege ich mir
a) einfach machen, weil mir es Spaß macht
b) nichts machen und weiterhin 0815 im Büro zu sitzen.

Meine Personalstelle ist Mitarbeiter unfreundlich:))

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