Hallo zusammen,
im Tarifvertrag ist ja genau geregelt, wie die Zeitgutschrift bei Rufbereitschaften erfolgt.
Bis 12 Stunden Rufbereitschaft werden 12,5% der geleisteten Stunden gutgeschrieben, ab 12 Stunden Rufbereitschaft Pauschalen von 2 Stunden (Mo-Fr) bzw. 4 Stunden (Sa, So, Feiertags).
Soweit so gut.
Bei den Stunden wird vermutlich die gesamte (ununterbrochene) Zeit der Rufbereitschaft gesehen?
z.B. Freitag ab 14:00 bis Samstag 10:00 sind 20 Stunden und nicht Freitag 10 Stunden und Samstag 10 Stunden.
Dann würde es für Freitag und Samstag jeweils die Pauschale von 2 Stunden geben, da ja im TV-L § 8 Absatz 5 Satz 3 steht, dass Maßgebend für die Bemessung der Pauschale der Tag ist, an dem die Rufbereitschaft beginnt.
Verstehe ich das richtig?
Folglich würde bei einer Rufbereitschaft von Samstag 14:00 bis Sonntag 10:00 es für Samstag und Sonntag jeweils die Pauschale von 4 Stunden geben?
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.