Autor Thema: [BY] Wechsel von Angestelltenverhältnis zum Beamten - Wie geht das?  (Read 2456 times)

snoopy1

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Hallo,
ich bin Angestellter bei einer Stadt/Gemeindeverwaltung in Bayern und habe vor einigen Jahren den AL II erfolgreich abgeschlossen.

Mich würde interessieren, ob es eine Möglichkeit gibt, dass ich bei meinem Arbeitgeber vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis wechseln kann - welche Hürden es gibt usw... Welche Vorraussetzungen usw.

Dass der Arbeitgeber hier zustimmen muss, ist mir klar, aber reicht das schon aus? Muss der Arbeitgeber einfach sagen, du wirst jetzt Beamter und dann kann ich so mirnichts dirnichts verbeamtet werden?

Eine Kollegin ist vor einiger Zeit von einer großen Stadtverwaltung zu uns gewechselt und diese hat erzählt, dass es bei ihr nach ein paar Jahren die Möglichkeit gegeben hätte, dass man verbeamtet wird. Sie wollte dann aber lieber heimatnah arbeiten und ist deshalb zu uns gewechselt...

Ich bekomme aktuell EG 11 (die ersten 1-2 Jahre) und werde demnächst in EG 12 hochgestuft (jeweils Endstufe). Die Stelle hatte vor mir eine Beamter gehobener Dienst inne mit A12. Mein Ziel wäre dann also letztendlich auch A12 zu bekommen...
« Last Edit: 14.02.2020 03:09 von Admin2 »

Organisator

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Um verbeamtet zu werden, musst Du - neben dem Willen des Dienstherren - die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Für den gehobenen Dienst ist dies - neben weiteren Vorausetzungen - in der Regel ein einschlägiges Bachelor / Diplom (FH) - Studium.

Ein Angestelltenlehrgang II erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Insoweit wäre eine Verbeamtung im mittleren Dienst (A 6) möglich.

Solltest Du ein entsprechendes Studium haben, wäre eine Verbeamtung in die A 9 grundsätzlich möglich.

WasDennNun

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Solltest Du ein entsprechendes Studium haben, wäre eine Verbeamtung in die A 9 grundsätzlich möglich.
Wenn du also auf deiner Stelle Verbeamtet wirst, dann machst du die Arbeit der A12 Stelle, erhälst zunächst A9 (evtl. A10) und wirst dann irgendwann auch A12 erhalten, aber das dauert seine Zeit und ist kein Automatismus.