Fragen sie den Schulleiter doch mal nach der Grundlage seiner Aussage.
Die Arbeitszeit beträgt, wie sie bereits schrieben, 41h. Der Rest ist die Bewertung des Dienstpostens. Sie übernehmen höherwertige Aufgaben, also werden sie dafür besoldet. Da sie verbeamtet sind, bekommen sie allerdings eine Besoldung entsprechend ihres Amtes, was jedoch keine Entlohnung entsprechend der Stunden ist.
Somit erklärt sich auch der Verweis auf die Mehrarbeit.
In der Realität wird man von ihnen die Übernahme der im Stellenprofil ausgewiesenen Mehraufgaben erwarten. Letztlich wird man sie aber auch nur schwer dazu zwingen können, da bei einer Beförderung ins erste Beförderungsamt keine Probezeit oder Erprobungszeit analog dem Leitungsamt auf Probe vorgesehen ist.
Allerdings ist die Beförderung auch keine Belohnung für die Lebenszeit im Amt.
Welche Verwaltungsaufgaben waren denn ausgeschrieben?