Hallo zusammen,
ich bräuchte eure Hilfe, da es um viel Geld geht.
Ich bin per Verfügung zum 01.04.2019 auf eine höherwertige Stelle gesetzt worden. Jedoch erst einmal nur vorübergehend, da es sich um eine Krankheitsvertretung handelte, aber abzusehen war, dass es länger dauert. Ich war seiner Zeit in der EG 8 Stufe 3 und habe dann die Zulage zur EG 9a Stufe 3 bekommen wegen der höherwertigen Tätigkeit.
Zum 01.07.2019 bin ich dann eine Erfahrungsstufe höher gekommen. Dementsprechend habe ich die Zulage zur EG 9a Stufe 4 bekommen.
Nun soll ich zum 01.01.2020 fest auf der Stelle bleiben. Die Höhergruppierung in die EG 9a soll jedoch rückwirkend zum 01.04.2019 erfolgen, da ab dann die höherwertige Tätigkeit begann.
Man sagte mir, dass ich dann in die EG 9a Stufe 3 eingruppiert würde, da die Stufenlaufzeit bei einer Höhergruppierung neu beginne und ich damals in der Stufe 3 war.
Die Differenz von Stufe 3 zu 4 wird zwar gezahlt, aber effektiv muss ich die bereits absolvierten 3 Jahre der Erfahrungsstufe noch einmal durchlaufen.
Ist das richtig?
Liebe Grüße