Hallo zusammen,
ich beabsichtige meine Arbeitszeit vorübergehend (ca. 9 Monate) zu reduzieren, um unseren Nachwuchs betreuen zu können. Ich habe die Möglichkeit, dies über Elternzeit mit Teilzeibeschäftigung oder Teilzeitbeschäftigung nach § 11 TV-L zu beantragen. Die Personalabteilung würde dies mir überlassen, beides ist also möglich.
Prinzipiell ist das Ergebnis (Bestätigung vorausgesetzt) ja identisch, die befristete reduzierte Arbeitszeit. Gibt es jedoch Vorteile, dies über den Weg der Elternzeit laufen zu lassen?
Was ich bisher herausgefunden habe, wird bzgl. Stufenlaufzeit, Urlaub, Entgelt, VBL, VL etc. kein Unterschied zwischen diesen beiden Formen der Teilzeit gemacht. Habe ich da irgendetwas übersehen oder sind die Auswirkungen für mich wirklich vollkommen identisch?
Besten Dank für eure Ideen und Mühen!
Fireball84