Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Teilzeit in Elternzeit oder Teilzeit nach § 11 TV-L - Vor - & Nachteile?
Isie:
@Fireball84:
Ich nehme an, dass die Geburt deines Kindes nicht in diesem Jahr war. Daher gibt es auch bei der Jahressonderzahlung keinen Unterschied. Im Kalenderjahr der Geburt des Kindes wäre es ein Unterschied.
Fireball84:
--- Zitat von: Isie am 16.02.2020 18:01 ---@Fireball84:
Ich nehme an, dass die Geburt deines Kindes nicht in diesem Jahr war. Daher gibt es auch bei der Jahressonderzahlung keinen Unterschied. Im Kalenderjahr der Geburt des Kindes wäre es ein Unterschied.
--- End quote ---
Auswirkungen auf die Höhe der JSZ ergeben sich doch in jedem Fall, weil die Bruttogehälter zur Berechnung der JSZ entsprechen niedriger ausfallen - egal ob Elternzeit mit Teilzeit oder Teilzeit nach dem Tarifvertrag. Bei Elternzeit liegt ja im Jahr der Geburt der Vorteil einzig darin, dass die 12tel-Regelung nicht zur Anwendung kommt. Das ist bei mir allerdings unerheblich, da ich ja in Teilzeit arbeiten möchte, also sowieso keine 12tel-Regelung angewendet wird. ODER?
Und ja, die Geburt war in 2019.
Sprich für mich ergibt sich kein Unterschied, egal ob Teilzeit über Elternzeit oder nach Tarifvertrag.
Danke erst einmal bis hierhin!
Isie:
Absatz 3 Satz 4:
In den Fällen, in denen im Kalenderjahr der Geburt des Kindes während des Bemessungszeitraums eine elterngeldunschädliche Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird, bemisst sich die Jahressonderzahlung nach dem Beschäftigungsumfang am Tag vor dem Beginn der Elternzeit.
Fireball84:
--- Zitat von: Isie am 17.02.2020 17:03 ---Absatz 3 Satz 4:
In den Fällen, in denen im Kalenderjahr der Geburt des Kindes während des Bemessungszeitraums eine elterngeldunschädliche Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird, bemisst sich die Jahressonderzahlung nach dem Beschäftigungsumfang am Tag vor dem Beginn der Elternzeit.
--- End quote ---
Man lernt nie aus, danke!
Gartenilse:
Na ja, der Unterschied ist, glaube ich, nur der Kündigungsschutz. In der Elternzeit besteht dieser, in "normaler" Teilzeit nicht. Das ist für den ÖD kaum von Belang, hatte meinen Mann aber damals vor der Kündigng bewahrt.
VG Ilse
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