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[BY] Stellenbewertung - A9 Vertretung von A12
was_guckst_du:
...jeder kann sich ein kostenloses Profil bei der KGST anlegen, wenn sein Dienstherr dort Mitglied ist...mit diesem Profil kann man sich im dortigen Stellebewertungspool anschauen, wie von der KGST solche Stellen bewertet werden...
Organisator:
--- Zitat von: Funker am 14.02.2020 11:27 ---Wer strebt denn die Stellenanhebung an? Der Dienstherr selbst? In dem Fall dürfte das ja kein allzu großes Problem sein. Die Zuordnung der Dienstposten zu einem statusrechtlichen Amt einer bestimmten Besoldungsgruppe unterliegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn.
--- End quote ---
Na aber nicht, wenn es eine Dienstpostenbewertung gibt. Dadurch bindet sich der Dienstherr und schränkt seine organisatorische Gestaltungsfreiheit ein.
Landsknecht:
Die Stellenhebung strebt die Dienststelle an, überprüft wird das Ganze vom Organisationsamt. Und das kann sehr wohl zum Problem werden, sonst hätte ich ja kaum gefragt.
Funker:
--- Zitat von: Organisator am 14.02.2020 11:38 ---Na aber nicht, wenn es eine Dienstpostenbewertung gibt. Dadurch bindet sich der Dienstherr und schränkt seine organisatorische Gestaltungsfreiheit ein.
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Für mich kein stichhaltiges Argument. Der Dienstherr wird durch niemand gehindert, eine (vorhandene) Dienstpostenbewertung zu überprüfen, ggf. anders zu bewerten oder zu ändern. Eben weil es seiner Gestaltungsfreiheit unterliegt.
Landsknecht:
--- Zitat von: was_guckst_du am 14.02.2020 11:37 ---...jeder kann sich ein kostenloses Profil bei der KGST anlegen, wenn sein Dienstherr dort Mitglied ist...mit diesem Profil kann man sich im dortigen Stellebewertungspool anschauen, wie von der KGST solche Stellen bewertet werden...
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Guter Tipp, leider ist die Datenbank sehr überschaubar und ich habe nichts vergleichbares gefunden.
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