Autor Thema: Kein Ersatztermin = kein Interesse, Ersatztermin = Interesse?  (Read 3042 times)

Gaby

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Hallo,

vor ein paar Wochen ein VG-Termin gehabt, den ich kurzfristig absagen musste. Da erhielt ich ohne Nachfrage einen Ersatztermin mitgeteilt, den ich dann auch wahrgenommen habe. Heute Mittag musste ich ein weiteres VG kurzfristig absagen, da ich über Nacht richtig stark erkältet worden bin (ja, tatsächlich!), ich hatte heftigste Kopfschmerzen, die ich jetzt, nach Einnahme von 6 Tabs in den Griff bekommen habe. Ich lag fast die ganze Nacht wach und war heute Morgen Gummi im Kopf, konnte keinen klaren Gedanken fassen. Das, was ich mir fürs VG angelesen habe usw. usf, war nicht abrufbar. Ich rief an beim AG an und entschuldigte mich, dass ich aufgrund meines Zustands das VG kurzfristig absagen müsse und fragte nach einem Ersatztermin, da ich an der Stelle echt interessiert bin (ja, warum bin ich dann nicht hin? Weil ich eben Kopf hatte! Bzw. Migräne. Wer das kennt, weiß, dass da i. d. R. gar nichts geht! Ich hätte da mit einem Taxi hinfahren müssen, nur um dann da wie tot zu sitzen!). Antwort war, dass es keinen Ersatztermin geben wird. Gut, hab da auch nicht weiter nachgefragt. Vielleicht hätten die einen anderem, besser qualifizierten, doch einen gegeben!?

Wie ist das direkt in Eurer Behörde oder wie sind da Eure Erfahrungen?

Kann ich daraus schließen, dass ich keinen Ersatztermin erhalten habe, weil die gar kein Interesse an mir hatten und die mich nur wegen meiner Schwerbehinderung eingeladen haben? Weil, wenn das so wäre, würde ich immer erst einmal nachfragen, ob ich einen Ersatztermin bekommen könnte. Der AG ist ja nicht verpflichtet, einen zu geben. Und wo die Antwort "Nein" sein sollte, weiß ich, dass die eh kein Interesse an mir haben. Im Umkehrschluss, wenn die Antwort "Ja" sein sollte, dann besteht zumindest grundsätzliches Interesse und/oder die Bewerberlage ist so schlecht, dass die sich alle anschauen, die im Entferntesten infrage kommen!?

Oder?

Was meint ihr?

Dankeschön.

LG




BMIOberbehörde

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Hallo Gaby,

grundsätzlich kann ich natürlich deine Gedankengänge bezüglich Interesse nachvollziehen.

Auf der Anderen Seite, versetz dich doch bitte auch in den Arbeitgeber hinein. Das Verfahren kann erst nach Abschluss aller Gespräche abgeschlossen werden. Zudem hat der Arbeitgeber, wenn er schon eine Stelle ausschreibt, auch einen konkreten Bedarf einer zeitnahen Besetzung der Stelle. Immer weitere Verzögerungen sind da einfach oft nicht hinnehmbar.

Deine Frage vorab nach Ersatzterminen würde ich grundsätzlich nicht stellen (weil auch einfach aus meiner Sicht nicht angebracht). Grundsätzliches Interesse besteht in deiner Einladung, bei uns zumindest gibt es keine Unterscheidung bei der Nachterminierung, ob es ein/e Bewerber/in mit oder ohne Schwerbehinderung ist.

Viele Grüße

clarion

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Hallo,

Ich würde wirklich nur bei sehr, sehr triftigen Gründen nach einem Ersatztermin fragen.

Ob ein Ersatztermin angeboten werden kann, hat auch organisatorische Gründe. Manchmal sind beispielsweise mehrere Tage für Vorstellungsgespräche geplant, weil man viele Bewerber hat oder mehrere Stellen ausgeschrieben hat. Dann kann man einen Ersatztermin anbieten, sonst nicht.

sr4711

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Ob ein Ersatztermin angeboten werden kann, hat auch organisatorische Gründe. Manchmal sind beispielsweise mehrere Tage für Vorstellungsgespräche geplant, weil man viele Bewerber hat oder mehrere Stellen ausgeschrieben hat. Dann kann man einen Ersatztermin anbieten, sonst nicht.

Kann ich unterschreiben.

Eukalyptus

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Ich sehe kein Problem darin, nach dem Vorbringen der Entschuldigung auch nach einem Ersatztermin zu fragen. Dadurch wird nicht zuletzt ja auch das eigene Interesse signalisiert, in Kombination mit der glaubhaften Entschuldigung.

Ob man den Ersatztermin bekommt, hängt wie bereits erwähnt von den Umständen ab (bereits Gespräche fest terminiert, weil nicht alle Beteiligten so einfach zusammenzubekommen sind? Gibt es genügend ernsthafte Kandidaten, so dass Wegfall eines Kandidaten kein Problem ist?).

Fazit: Passiert, du hast getan was du konntest.

Feidl

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Wenn sie keinen Ersatztermin anbieten, dann heißt es nicht unbedingt, dass sie kein Interessse haben, sondern nur, dass sie es nicht nötig haben, weil es genug andere Bewerber gibt.

Mir wurde in ähnlichen Fällen nur einmal ein Ersatztermin angeboten, und das lag daran, weil ich der einzige Bewerber war.