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[Allg] Verzichtserklärung auf Vollzeitstelle

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Wichtelmaus:
Hallo Zusammen, kann mir jemand sagen, ob es zulässig ist, dass ein Beamter  bei Wunsch auf eine bestimmte Teilzeit-Stundenzahl eine Verzichtserklärung auf die Rückkehr zu einer Vollzeitstelle unterschreiben soll?
Wäre für Antworten dankbar....

2strong:
Womit wird die Teilzeit denn seitens des Dienstherrn begründet und weshalb ist Teilzeit für Dich jetzt akzeptabel, in Zukunft jedoch nicht mehr?

Wichtelmaus:
Ich bin seit Jahren in Teilzeit beschäftigt. Die Stundenzahl soll jetzt von Seiten des Arbeitgebers sehr runter gesetzt werden.
Wenn die Stundenzahl nicht soweit, wie vom Arbeitgeber gewollt, gekürzt wird, dann soll ev. ein Verzicht auf Vollzeit unterschrieben werden.  Ich möchte mir die Option auf Vollzeit einfach vorbehalten, weil sich Lebensumstände ändern können....

Funker:
Ich halte das für verfassungswidrig und würde das nicht unterschreiben. Das BVerfG hat schon 2007 entschieden (vgl. Beschluss vom 19.9.2007 - Az. 2 BvF 3/02), dass eine antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten ohne die Möglichkeit zur Wahl der vollen Beschäftigung gegen die gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu beachtenden Grundsätze der Hauptberuflichkeit und der amtsangemessenen Alimentation verstößt. Die genannte Entscheidung hatte zwar die damals in Niedersachsen praktizierte obligatorische Einstellungsteilzeit zum Gegenstand, aber die bei Ihnen geforderte Verzichtserklärung ist nach meiner Meinung ebenso unzulässig.

Wichtelmaus:
Vielen Dank für  den Hinweis.....

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