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[Allg] Verzichtserklärung auf Vollzeitstelle

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Hinterhorn:
Eine Verzichtserklärung auf die Rückkehr zu einer Vollzeitstelle würde ich nicht unterschreiben. Im Landesbeamtengesetz des jeweiligen Bundeslandes bei "voraussetzungslose Teilzeit" nachlesen. In NRW gibt es die "Hinweise zu Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Freistellung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern im Land NRW", gemeinsamer Runderlass des Ministerium des Innern 24 - 42.01.11-66.11-6/17,des Ministeriums der Finanzen P 1124 - 000023 _ 2017/000001 und des Ministeriums der Justiz 3110 - Z. 56

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=203033&bes_id=37725&val=37725&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1

Ich habe vor 5 Jahren voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung mit 50% der regelmäßigen Arbeitszeit
(§ 63 LGB NRW) für 18 Monate beantragt und beantrage jeweils rund 6 Monate vor Beendigung der Teilzeit wiederum voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung mit 50% der regelmäßigen Arbeitszeit
(vgl. Muster: http://www.aachen.de/bis/fo/Teilzeitarbeit_Antrag_Beamte_2.pdf ).
Wenn ich keinen erneuten Teilzeitantrag stelle, habe ich Anspruch auf eine Vollzeitstelle.

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