Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ausschreibung E11 - Voraussetzungen
Hilfe gesucht:
Hallo liebe Community, ich habe eine Frage an euch. Bei uns läuft zur Zeit eine Stellenausschreibung für eine E11 Stelle. Eine Bewerbung ist nur möglich ist, wenn man den Bachelor hat oder studiert ist. Die Personalabteilung sagt, anders geht es nicht, da die Entgeltverordnung (Tarifvertrag TV-L Anlage A) für den Verwaltungsdienst dies so vorschreibt. Dort gibt es 2. verschiedene Fallgruppen, eine mit vertieften Kenntnissen und die andere, wo das mit dem Abschluss steht. Nun denke ich, das zwischen die Fallgruppen ein „oder“ gehört, die Personalabteilung sagt es wäre ein „und“ zwischen den Fallgruppen zu lesen. Ich persönlich habe die Stelle die ausgeschrieben ist ca. 20 Jahre lang vertreten und die entsprechenden gleichwertige Berufserfahrung. Aber eben nur eine normale Ausbildung. Kann mir jemand sagen, wo das steht, ob der Abschluss wirklich zwingend notwendig für die Eingruppierung ist oder ob unsere Personalabteilung das falsch auslegt. Gibt es Erläuterungen zur Eingruppierung irgendwo oder kann man irgendwo nachfragen? Es drängt, da die Stellenausschreibungen online ist und ich die Möglichkeit suche, mich darauf zu bewerben. Herzlichen Dank an Euch!
Spid:
Eingruppierung und Stellenbesetzung sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte. Die Entgeltordnung regelt die Eingruppierung. Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.
Hilfe gesucht:
Ich lese daraus soviel, wie, die Voraussetzungen sind frei wählbar? Die Stelle war schon vorher mit einer E11 bewertet. Die Arbeit bleibt dieselbe, könnte ich diese theoretisch machen? Rein rechtlich? Was für Tipps habt ihr, wie ich mich verhalten soll um in die tatsächliche Auswahl für die Stelle zu kommen? Also, könnte ich in der Bewerbung irgendwie darauf hinweisen, dass ich doch auch möglich bin mit meinen Voraussetzungen? Danke
Spid:
Der AG ist in der Formulierung von Voraussetzungen für Stellenbesetzungen relativ frei. Er kann ein Hochschulstudium fordern, ohne daß dies grundsätzlich angreifbar wäre - und somit alle ablehnen, die das Kriterium nicht erfüllen. Ein Zusammenhang zu tariflichen Regelungen besteht nicht. Diese regeln lediglich die Eingruppierung.
Hilfe gesucht:
D.h. für mich, ich bin der Depp? Die Stellenbeschreibung wurde nämlich vom zuständigen Bereich anders zugearbeitet, mit der Voraussetzung „oder Berufsausbildung und entsprechende Kenntnisse“. Personal hat es eigenmächtig geändert/gestrichen.
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