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Ausschreibung E11 - Voraussetzungen

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Spid:
Warum „Depp“? Der Umstand, daß Bewerber, die die Anforderungen des AG für die Besetzung eines Arbeitsplatzes nicht erfüllen, nicht berücksichtigt werden, ist ein völlig übliches und nachvollziehbares Handlungsmuster.

RsQ:
Na ja, da wäre dann die Frage, wer wirksam die Anforderungen auf AG-Seite festlegen darf - die Fachabteilung oder die Personaler? Im Zweifel können Erstere vermutlich besser einschätzen, wen sie auf der Stelle verwenden können?

Spid:
Durch Veröffentlichung der Stellenausschreibung hat der AG doch deutlich gemacht, welche Anforderungen er stellt. Ob es intern unterschiedliche Auffassungen gab, ist unbeachtlich.

Isie:
Na ja, wenn die in der Stellenausschreibung genannten Anforderungen von der Personalstelle damit begründet werden, dass sie zwingend sind, weil so in der Entgeltordnung genannt, wäre schon interessant, ob das stimmt.

Spid:
Daß das nicht der Fall ist, habe ich doch dargelegt. Es ist aber unbeachtlich dafür, was der AG als Voraussetzung fordern darf.

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