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Ausschreibung E11 - Voraussetzungen

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Organisator:

--- Zitat von: Hilfe gesucht am 16.02.2020 16:20 ---D.h. für mich, ich bin der Depp? Die Stellenbeschreibung wurde nämlich vom zuständigen Bereich anders zugearbeitet, mit der Voraussetzung „oder Berufsausbildung und entsprechende Kenntnisse“. Personal hat es eigenmächtig geändert/gestrichen.

--- End quote ---

Depp nicht unbedingt, aber der Gekniffene. Die Entgeltordnung lässt zwar eine Eingruppierung in die E 11 auch ohne Hochschulstudium zu, der Arbeitgeber kann aber in seiner Stellenausschreibung explizit eine Hochschulausbildung fordern.
Da dies einer Tätgkeit der E 11 nicht wesensfremd ist, wäre es auch nicht angreifbar.

WasDennNun:
Diese Personaler sind dumm, haben keine Ahnung oder Lügen.
Wenn sie nur einen Studierten haben wollen, ok, dürfen sie fordern.
Wenn sie es damit begründen, dass es tariflich nicht anders geht, dann lügen sie oder haben keine Ahnung.
Da sie ein "und" zwischen Fallgruppen lesen, neige ich zu letzteres.

Tagelöhner:
Da die Personalverwaltungen gerne aus Mitarbeitern im Beamtenverhältnis bestehen, werden in der Praxis fälschlicherweise auch gerne beamtenrechtliche Grundsätze eins zu eins auf Stellen von Tarifbeschäftigten angewendet. Sie können auch nichts dafür, da sie in ihrem Kastendenken sozusagen gefangen sind.

E9+ = äquivalent gehobener Dienst, also Zugangsvoraussetzung Bachelor-Abschluss usw.
E13+ = äquivalent höherer Dienst, also Zugangsvoraussetzung Master-Abschluss usw.

Diese Auswüchse gehen mittlerweile sogar soweit, dass beamtenlaufbahnähnliche "Pseudobeförderungen" eingebaut werden, indem angeblich zunächst nicht alle Aufgaben auszuüben sind, und diese erst später vollständig übertragen werden.

Hilfe gesucht:
Danke für die vielen Antworten und Meinungen. Wie kann ich aber mit einem sicheren Rückhalt beim Personal argumentieren, dass sie die Grundlage der Entgeltordnung falsch anwenden? Gibt es eine Lesweise oder Notiz dazu im Internet? Der Bereich der die Stellenausschreibung vorbereitet hat mit Berufsausbildung sucht auch nach Argumente än. Aber er muss sie eben begründen können, am besten mit konkreten Gesetzen. Dann würde es zum Chef der Behörde getragen werden.

Spid:
Da die Entgeltordnung die Stellenbesetzung nicht regelt, kann sie dafür weder richtig noch falsch angewandt werden. Sie regelt über die Zuordnung von Tätigkeiten zu Entgeltgruppen den Entgeltanspruch. Sie hat mit Stellenbesetzung nichts zu tun, heißt ja schließlich auch nicht Stellenbesetzungsordnung.

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