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Ausschreibung E11 - Voraussetzungen

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Isie:
Bewirb dich doch einfach trotzdem. Es kann ja immerhin sein, dass es keine geeigneten Bewerber gibt, die alle geforderten Voraussetzungen erfüllen. Wenn du den bisherigen Stelleninhaber schon oft vertreten hast, hast du ja deine Eignung schon unter Beweis gestellt. Die Entgeltordnung verbietet jedenfalls nicht, dass dir der Arbeitsplatz übertragen wird. Aber es bringt sicher nichts, eine Diskussion über die Stellenausschreibung mit dem Personalbereich zu führen.

sr4711:

--- Zitat von: Hilfe gesucht am 16.02.2020 19:33 ---Wie kann ich aber mit einem sicheren Rückhalt beim Personal argumentieren, dass sie die Grundlage der Entgeltordnung falsch anwenden?

--- End quote ---

Abgesehen von dem, was Spid schrieb, ist dein Ansinnen regelmäßig hoffnungslos, da sich solche Ansichten - wie sie Tagelöhner treffend beschrieb - durch ganze Behörden tragen und teilweise sogar auf Ministerieller Ebene gestützt werden. Auch Personalräte und GLBen glänzen, was diese Thematik angeht, oft durch Unkenntnis. Am besten sucht man sich selbst einen AG, der sein Tarifhandwerk versteht - es sei denn man wird überbezahlt ... Der alte AG wird sich dann vielleicht irgendwann fragen, warum die Leute abziehen. Wenn nicht, fast umso besser ...

WasDennNun:

--- Zitat von: Tagelöhner am 16.02.2020 19:25 --- Sie können auch nichts dafür, da sie in ihrem Kastendenken sozusagen gefangen sind.

--- End quote ---
Doch können sie. Und wenn man eine Personalvertretung hätte, die dieses falsches Denken auflöst, dann würde sich da auch schneller was ändern.
Ich habe dafür ein halbes Jahr gebraucht, dann war das bis in die Hausspitze verstanden, verinnerlicht braucht natürlich längern.

WasDennNun:

--- Zitat von: Hilfe gesucht am 16.02.2020 19:33 ---Danke für die vielen Antworten und Meinungen. Wie kann ich aber mit einem sicheren Rückhalt beim Personal argumentieren, dass sie die Grundlage der Entgeltordnung falsch anwenden? Gibt es eine Lesweise oder Notiz dazu im Internet? Der Bereich der die Stellenausschreibung vorbereitet hat mit Berufsausbildung sucht auch nach Argumente än. Aber er muss sie eben begründen können, am besten mit konkreten Gesetzen. Dann würde es zum Chef der Behörde getragen werden.

--- End quote ---
Sie wenden nichts falsch an. Sie nutzen nur nicht die Möglichkeiten sich offener für qualifiziertes Personal aufzustellen.
WEnn Deppen was behaupten, dann fragt man den Depp: Wo steht das!
Wo ist ein Und zwischen den Fallgruppen?
Wieso sie nicht den TV-L anwenden, der besagt, dass man bei fehlender Voraussetzung in der Personal (z.B. kein BSc) einen EG weniger bekommt?
...

Spid:
Das sind Eingruppierungsregelungen. Es gibt keinen Bezug zu Stellenbesetzung.

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