Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ausschreibung E11 - Voraussetzungen
RsQ:
Auch dann fehlt es m.E. in Stellenausschreibungen oft am inhaltlichen "Feinschliff", die Anforderungen so zu gestalten, dass möglichst alle qualifizierten Bewerber erreicht/angesprochen werden. Da fragt man sich manchmal wirklich, welch verquere Anforderungen sich manche AG (bzw. deren Personaler) ausdenken, bzw. was die Motivation dafür ist.
was_guckst_du:
...die Anforderungen für die Stellenausschreibungen kommen in der Regel aus den Fachbereichen...dort herrscht die "Unkenntnis"...
...wenn die Stellenausschreibung nicht dahingehend geöffnet ist, kann auch nicht einfach ein sonstiger Bewerber (mit einer EG abwärts) die Stelle bekommen...jedenfalls nicht rechtssicher...aber Rechtssicherheit herrscht bei 90% der Auswahlverfahren nicht 8)...
Hilfe gesucht:
--- Zitat von: WasDennNun am 17.02.2020 07:50 ---
Wieso sie nicht den TV-L anwenden, der besagt, dass man bei fehlender Voraussetzung in der Personal (z.B. kein BSc) einen EG weniger bekommt?
...
--- End quote ---
Wo im TV-L steht das, dass man bei fehlender Voraussetzung eine EG weniger bekommt? Und ist irgendwo festgehalten, dass zwischen die Fallgruppen eben kein UND gehört, weil so haben sie es erläutert?
Spid:
Vorbemerkung 1 Abs. 4 EGO.
In Teil II Abschnitt 2.2 lauten die Fallgruppen der E15:
„1. Ärzte in Krankenhäusern,
die als ständige Vertreter des leitenden Arztes durch ausdrückliche Anordnung bestellt sind,
wenn dem leitenden Arzt mindestens sechs Ärzte ständig unterstellt sind. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)
2. Ärzte in Krankenhäusern,
die aufgrund ausdrücklicher Anordnung einem der Gebiete Anästhesie, Blut- zentrale, Pathologie, Röntgenologie oder Zentrallaboratorium vorstehen und auf diesem Gebiet tätig sind,
nach vierjähriger Tätigkeit in Entgeltgruppe 14 Fallgruppe 1.
3. Ärzte in Krankenhäusern,
die aufgrund ausdrücklicher Anordnung einen selbständigen Funktionsbereich innerhalb einer Fachabteilung oder innerhalb eines Fachbereichs leiten und in diesem Funktionsbereich tätig sind,
nach vierjähriger Tätigkeit in Entgeltgruppe 14 Fallgruppe 2. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
4. Ärzte als Leiter von Blutzentralen außerhalb von Krankenhäusern.
5. Ärzte,
denen mindestens fünf Ärzte oder Zahnärzte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
6. Zahnärzte in Krankenhäusern,
die als ständige Vertreter des leitenden Zahnarztes durch ausdrückliche Anord- nung bestellt sind,
wenn dem leitenden Zahnarzt mindestens sechs Zahnärzte ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)
7. Zahnärzte,
denen mindestens fünf Zahnärzte durch ausdrückliche Anordnung ständig un- terstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
8. Fachärzte mit entsprechender Tätigkeit.
9. Fachzahnärzte mit entsprechender Tätigkeit.“
Soll da auch ein „und“ stehen?
Hilfe gesucht:
Ich finde den Text leider nicht im Netz. Bin wohl gerade zu aufgeregt. Entschuldigt. Könnte mir jemand den Textausschnitt hier rein kopieren? Danke
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